Werden Ex-Chefs der SHG verurteilt?

Saarbrücken. Im Strafprozess wegen Verdachts der Untreue gegen das frühere Führungstrio der "Saarland Heilstätten GmbH" (SHG) sind am Freitag die Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt hat Gefängnisstrafen zwischen zwölf und neun Monaten auf Bewährung für die Angeklagten gefordert

Saarbrücken. Im Strafprozess wegen Verdachts der Untreue gegen das frühere Führungstrio der "Saarland Heilstätten GmbH" (SHG) sind am Freitag die Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt hat Gefängnisstrafen zwischen zwölf und neun Monaten auf Bewährung für die Angeklagten gefordert. Seiner Meinung nach haben der damalige Geschäftsführer, der damalige Verwaltungsdirektor und der damalige Personalchef dem Geschäftsführer 2007 zu Unrecht mehr als 30 000 Euro zukommen lassen. Die Angeklagten im Alter von 49, 68 und 55 Jahren weisen dies zurück, sprechen von berechtigten Zahlungen auf Basis des Arbeitsvertrages. Sie und ihre Verteidiger fordern Freispruch. Das Landgericht will sein Urteil am Mittwoch verkünden.Der maßgebliche Arbeitsvertrag war 2003 vom Aufsichtsrat des Klinikkonzerns abgesegnet worden und sah eine jährliche Zahlung von 22 000 Euro Zuschuss für die private Altersvorsorge des Managers vor. Ob netto oder brutto gezahlt werden sollte, steht nicht im Vertrag. Darüber, was gewollt war, gibt es aus Reihen des Aufsichtsrates völlig unterschiedliche Aussagen.

Jedenfalls erhielt der SHG-Chef ab 2003 jährlich 9500 Euro netto. Ende 2006 wandte er sich an die Personalabteilung und erklärte, das Ganze sei ein Fehler. Er habe die 22 000 Euro netto und damit einen entsprechenden Ausgleich zu bekommen. Der Personalchef betonte, dass er ohne Segen des Aufsichtsrates oder schriftliche Weisung seines Vorgesetzten nichts tun dürfe. Darauf wandte sich der Geschäftsführer nicht an den Aufsichtsrat, sondern an den Verwaltungsdirektor. Der erteilte dem Personalchef die Anweisung. Das Geld wurde ausgezahlt. Darüber gab es Streit mit dem Aufsichtsrat. Der SHG-Chef wurde abgemahnt und zahlte das Geld zurück. wi

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