Wer keine Wahlwerbung will, muss bald aktiv werden

Völklingen. Anlässlich der im Jahr 2009 bevorstehenden Wahlen weist die Stadt Völklingen als Meldebehörde auf Folgendes hin: Nach dem Saarländischen Meldegesetz dürfen die Namen und Anschriften von Wahlberechtigten in den sechs Monaten vor einer Wahl an Parteien oder Wählervereinigungen übermittelt werden, damit sie diese zur individuellen Adressierung im Wahlkampf nutzen können

Völklingen. Anlässlich der im Jahr 2009 bevorstehenden Wahlen weist die Stadt Völklingen als Meldebehörde auf Folgendes hin: Nach dem Saarländischen Meldegesetz dürfen die Namen und Anschriften von Wahlberechtigten in den sechs Monaten vor einer Wahl an Parteien oder Wählervereinigungen übermittelt werden, damit sie diese zur individuellen Adressierung im Wahlkampf nutzen können. Die Auskünfte dürfen nur für Wahlwerbung verwendet werden, die sich unmittelbar auf die jeweils bevorstehende Wahl bezieht. Sie sind spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen. Die Bürger haben das Recht, Melderegisterauskünften für Zwecke der Wahlwerbung zu widersprechen.Die Widerspruchserklärung, die kostenlos bearbeitet wird, kann beim Bürgerbüro im Neuen Rathaus schriftlich oder persönlich abgegeben werden. Der Widerspruch bedarf keiner Begründung. Er gilt von der Eintragung ins Melderegister bis zu einer etwaigen Rücknahme.

Das Widerspruchsrecht kann nur einheitlich ausgeübt werden; ein auf eine bestimmte Partei beschränkter Widerspruch ist unzulässig. Auch Minderjährige können Widerspruch einlegen, wenn sie bis zur kommenden Wahl wahlberechtigt sind. red

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