Wenn Kinder todkrank sind

Neunkirchen. Alexander Kammer und seine Frau Sabine haben lange gekämpft und mit sich gerungen. Ihr Sohn Philipp litt an einem frühkindlichen Hirnschaden; er war blind, musste künstlich ernährt werden und hatte schwere Krampfanfälle. Die Kammers versuchten alles, ließen ihren Sohn von verschiedenen Spezialisten behandeln

Neunkirchen. Alexander Kammer und seine Frau Sabine haben lange gekämpft und mit sich gerungen. Ihr Sohn Philipp litt an einem frühkindlichen Hirnschaden; er war blind, musste künstlich ernährt werden und hatte schwere Krampfanfälle. Die Kammers versuchten alles, ließen ihren Sohn von verschiedenen Spezialisten behandeln. Als schließlich feststand, dass sich Philipp nicht weiterentwickeln und irgendwann ersticken würde, haben die Kammers eine Patientenverfügung verfasst. "Wir wollten verhindern, dass unser Sohn lange leidet. Deshalb sollte er im Notfall nicht reanimiert werden, sondern nur Schmerzmittel und Sauerstoff bekommen", sagt Alexander Kammer. Vor vier Monaten ist sein Sohn im Alter von dreieinhalb Jahren gestorben. "Philipp konnte auf würdevolle Weise zu Hause sterben. Die Schmerzmittel konnten sein Leid lindern. Wir sind froh darüber, dass wir uns zu einer Patientenverfügung durchgerungen haben."Doch was ist bei einer Patientenverfügung für Minderjährige zu beachten? Wann ist sie sinnvoll? Wie verbindlich ist sie? Welche Möglichkeiten, welche Risiken birgt sie?Diese Fragen beschäftigen viele Eltern, deren Kinder todkrank sind. Daher befasst sich die fünfte Fachkonferenz zur Kinderhospizarbeit im Saarland am morgigen Mittwoch, 29. September, mit dem Thema "Patientenverfügung bei Kindern und Jugendlichen". Interessierte können im Dienstgebäude des Landratsamtes, Saarbrücker Straße 1, ab 15 Uhr drei Fachvorträge sowie eine Podiumsdiskussion verfolgen und Fragen stellen. Dr. Sven Gottschling, Chefarzt im Zentrum für Schmerztherapie und Palliativmedizin des Universitätsklinikums, beleuchtet das Thema aus medizinischer Sicht. Eva-Maria Steinbach, Krankenschwester und Sozialpädagogin, und Dr. Benjamin Gronwald berichten über ihre Erfahrungen in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Sigrid Laubenthal schließlich, Richterin am Amtsgericht in St. Wendel, referiert über die rechtlichen Aspekte von Patientenverfügungen bei Kindern und Jugendlichen. In der anschließenden Podiumsdiskussion kommt neben den Referenten auch Alexander Kammer als betroffener Vater zu Wort. Er hat sich entschlossen, in die Öffentlichkeit zu gehen, weil er andere Betroffenen unterstützen möchte: "Nachdem klar war, dass niemand unserem Sohn helfen konnte, hatten wir große Angst davor, dass er einen qualvollen Tod sterben muss", erinnert sich Kammer. "Die Patientenverfügung hat uns einen großen Teil dieser Angst genommen. Wir haben uns für die Lebensqualität unseres Sohnes und nicht für die Lebensdauer entschieden."Weitere Informationen gibt es beim Kinder-Hospizdienst Saar/St. Jakobus Hospiz, Tel. (06 81) 92 70 00, E-Mail: info@kinderhospizdienst-saar.de.

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