Wenn der Abschleppwagen kommt

Saarbrücken. Ohne Auto wäre das Leben vieler Menschen sehr kompliziert. Autos machen aber auch vielen Saarbrückern das Leben schwer - dann nämlich, wenn sie falsch geparkt sind. Zugeparkte Rettungswege, Bushaltestellen, Behindertenstellplätze, Bürgersteige und Radwege sind ein tägliches Ärgernis

Saarbrücken. Ohne Auto wäre das Leben vieler Menschen sehr kompliziert. Autos machen aber auch vielen Saarbrückern das Leben schwer - dann nämlich, wenn sie falsch geparkt sind. Zugeparkte Rettungswege, Bushaltestellen, Behindertenstellplätze, Bürgersteige und Radwege sind ein tägliches Ärgernis. Manchmal wird auf dem Winterberg sogar die Zufahrt zur Notaufnahme zugeparkt (die SZ berichtete.) Man solle diese ganzen Falschparker doch einfach abschleppen, fordern diejenigen, deren Lebensqualität eingeschränkt, deren Sicherheit gefährdet wird.So einfach sei das nicht, sagt der Sprecher der Saarbrücker Polizei, Klaus Ruffing. "Wir können nur dann abschleppen, wenn eine nachprüfbare Gefahr besteht", erklärt er. Es gebe da gesetzlich "hohe Hürden". Das heiße: "Wenn zum Beispiel ein Arzt nicht aus der Einfahrt kommt, können wir abschleppen lassen. Wenn es in einem ruhigen Wohngebiet um eine Verkehrsbehinderung geht, wird die Polizei nicht abschleppen." Wenn es um das Freihalten von Rettungswegen gehe, sei das mit dem Abschleppen "keine Frage". Da schreite die Polizei sofort ein.Gehe es "nur" um Verkehrsbehinderungen, also eben um zugeparkte Bushaltestellen, Rad- und Gehwege, sei die Polizei verpflichtet, zunächst den Halter des falsch geparkten Autos zu ermitteln. Die Beamten versuchen dann, "den Halter selbst dazu zu bewegen, sein Fahrzeug wegzubewegen", erklärt Klaus Ruffing. Einen Strafzettel bekomme der Falschparker von der Polizei aber auf jeden Fall.Überhaupt keinen Spaß versteht die Polizei, wenn nicht dazu berechtigte Autofahrer ihr Fahrzeug auf Behindertenparkplätzen abstellen. Auch in diesen Fällen könne die Polizei den Abschleppdienst rufen.Auch das städtische Ordnungsamt hat die Falschparker im Blick. Dessen Mitarbeiter dürfen allerdings nicht abschleppen lassen. Sie zücken den Knöllchenblock. "Beim Parken auf Rettungswegen sowie in der Zufahrt zum Rettungsweg wird ein Verwarngeld von 35 Euro fällig. Die städtische Verkehrskontrolle schleppt nicht ab. Ist eine Gefahrensituation gegeben, verständigt sie die Polizei, die dann das Abschleppen anordnen kann", erklärt Tanja Krämer von der Stadtpressestelle. Besonders in Wohngebieten komme es "oft vor, dass in Zufahrten von Rettungswegen geparkt wird", sagt sie. Weitaus häufiger komme es aber vor, dass Behindertenparkplätze zugestellt werden. In diesem Jahr habe die Stadt bereits 250 Verwarnungen ausgestellt. Die Höhe des Verwarngeldes liegt bei 35 Euro. 60 Verwarnungen gab es dieses Jahr schon wegen des Zuparkens von Bushaltestellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort