Wenn das Gericht einen Betreuer bestellt

Saarbrücken. In welchen Fällen bestellt das Amtsgericht einen ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer? Mit dieser Frage wandte sich Isabella Spangenberger aus Bexbach an die SZ. Ihre Mutter, Marianne Philippi, war im Januar 2006 von einem Auto angefahren und dabei so schwer verletzt worden, dass sie seither pflegebedürftig ist

Saarbrücken. In welchen Fällen bestellt das Amtsgericht einen ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer? Mit dieser Frage wandte sich Isabella Spangenberger aus Bexbach an die SZ. Ihre Mutter, Marianne Philippi, war im Januar 2006 von einem Auto angefahren und dabei so schwer verletzt worden, dass sie seither pflegebedürftig ist. Wegen einer Hirnblutung musste Philippi operiert werden, war jedoch nicht mehr in der Lage, in den operativen Eingriff einzuwilligen. Auch hatte die Frau vor ihrem Unfall keine Vertrauensperson bevollmächtigt. Das Amtsgericht Saarbrücken bestellte für Marianne Philippi einen gesetzlichen Betreuer. "Es sollte ein neutraler Berufsbetreuer bestellt werden, weil es in unserer Familie angeblich Streitigkeiten gegeben hat", so Spangenberger. 2008 gab es einen Betreuerwechsel. Seitdem wird die heute 79-jährige Philippi von ihrer Tochter Madeleine Sauer betreut."Grundsätzlich sollen die Amtsgerichte einen gesetzlichen Betreuer bestellen, wenn eine Person, die keine Vollmacht hinterlegt hat, auf Grund einer Erkrankung oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln", sagt Gero Bieg, Betreuuungsrichter am Amtsgericht Saarbrücken. Ein Berufsbetreuer oder ehrenamtlicher Betreuer sei etwa berechtigt, die Auskunft von Ärzten einzuholen, in ärztliche Eingriffe der betroffenen Person einzuwilligen, finanzielle Angelegenheiten zu regeln und über den Aufenthalt des Betroffenen zu entscheiden. "Auf Berufsbetreuer greifen wir zurück, wenn keine Angehörigen bekannt sind, wenn diese nicht bereit dazu sind, eine Betreuung zu übernehmen oder wenn Angehörige nicht im Interesse des Betroffenen handeln."

Für den Fall, dass eine Person nach einem Verkehrsunfall in ein Krankenhaus eingeliefert wird und dort festgestellt wird, dass diese operiert werden muss, aber nicht in den Eingriff einwilligen kann, werde als erstes versucht, die Angehörigen zu informieren. Sollte das Klinikpersonal nicht herausfinden, ob es noch Angehörige gibt, so setzt es sich mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung und bittet darum, einen Berufsbetreuer einzusetzen. Andernfalls können Familienangehörige, die "bereit und in der Lage sind", eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen. Ehepartner sind in einer solchen Situation nicht bevollmächtigt. Daher dürfen sie per Gesetz nicht in einen ärztlichen Eingriff einwilligen. "Das ist eine Schutzfunktion für die Betroffenen", erklärt Bieg.

Der Wechsel von einem Berufsbetreuer zum ehrenamtlichen Betreuer ist ebenso möglich wie der umgekehrte Vorgang. "Meist endet die Betreuung durch einen Berufsbetreuer, wenn die Lebenssituation eines Betroffenen wieder in geordnete Verhältnisse gerät", sagt Bieg. Er rät dazu, dass jeder für sich vorsorgen und einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen soll.

Hintergrund

Das Saarland hat im ganzen Bundesgebiet die höchste Quote ehrenamtlicher Betreuer. Das teilte auf SZ-Anfrage Gero Bieg, Betreuungsrichter am Amtgericht Saarbrücken, mit. Danach wurden 2009 im Saarland in 79 Prozent aller Fälle Ehegatten und Kinder zu ehrenamtlichen Betreuern bestellt. In den übrigen Fällen wurden Berufsbetreuer von den Amtsgerichten bestellt. Im Vergleich dazu lag die Quote ehrenamtlicher Betreuer im Bundesschnitt bei 65 Prozent aller Betreuungsfälle. Ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer sind unter anderem berechtigt in ärztliche Eingriffe einer betroffenen Person einzuwilligen und deren finanzielle Angelegenheiten zu regeln. bera

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