Weiter Tauziehen um Walter H.

Saarbrücken. Das Saarbrücker Landgericht wird voraussichtlich in der nächsten Woche darüber beraten, ob der frühere Gewaltverbrecher Walter H. aus der Merziger Klinik für Forensische Psychiatrie entlassen wird. Die Stadt Saarbrücken als zuständige Therapieunterbringungsbehörde für Walter H. will beim Landgericht den Antrag stellen, die Therapieunterbringung dort fortzusetzen

Saarbrücken. Das Saarbrücker Landgericht wird voraussichtlich in der nächsten Woche darüber beraten, ob der frühere Gewaltverbrecher Walter H. aus der Merziger Klinik für Forensische Psychiatrie entlassen wird. Die Stadt Saarbrücken als zuständige Therapieunterbringungsbehörde für Walter H. will beim Landgericht den Antrag stellen, die Therapieunterbringung dort fortzusetzen. Grund des Rechtsstreits ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser machte die Anwendbarkeit des Gesetzes zur Therapieunterbringung davon abhängig, dass sich der Betroffene bereits in Sicherungsverwahrung befand. Das war bei Walter H nicht der Fall.Nach Ansicht der Stadt Saarbrücken widerspricht die Rechtsauffassung des BGH aber einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Darin sei ein Eilantrag von H. zu seiner Freilassung wegen der "Schwere der drohenden Straftaten" von Walter H. abgelehnt worden. Für das Verfassungsgericht hätten also keine Zweifel an der Anwendbarkeit des Gesetzes zur Therapieunterbringung bestanden, meint der Saarbrücker Rechtsdezernent Jürgen Wohlfarth.

Innenministerin Monika Bachmann (CDU) hatte tags zuvor versichert, dass man die Allgemeinheit notfalls mit einer 24-Stunden-Überwachung vor Walter H. schützen werde. Nach Ministeriumsangaben beliefen sich die Kosten der Polizei für die Überwachung von Walter H. im Zeitraum zwischen Mai 2010 und September 2011 auf rund 12 000 Euro pro Tag. Diese Kosten entstünden allerdings "nicht direkt", sondern würden "betriebswirtschaftlich nur umverteilt", da die Beamten sowieso im Dienst seien. Rehberger hält die Dauerüberwachung von H. für rechtswidrig, zumal es "keine konkrete Gefahr" gebe. Derzeit laufe zu dieser Frage ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis, das wohl noch in diesem Jahr abgeschlossen werde. nof

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