Weiter Ärger wegen kurzer Kfz-Kennzeichen

Saarlouis/Neunkirchen. Eine Autofahrerin aus dem Landkreis Saarlouis hängt sehr an ihrem zweistelligen Kennzeichen. Sie wollte ihr altes Auto ab- und ein neues anmelden und dabei ihr altes, kurzes Kennzeichen behalten. Das lehnte der Landkreis Saarlouis ab. Grund dafür ist eine kürzlich geänderte Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, an die sich die Kfz-Zulassungsstelle gehalten hat

Saarlouis/Neunkirchen. Eine Autofahrerin aus dem Landkreis Saarlouis hängt sehr an ihrem zweistelligen Kennzeichen. Sie wollte ihr altes Auto ab- und ein neues anmelden und dabei ihr altes, kurzes Kennzeichen behalten. Das lehnte der Landkreis Saarlouis ab. Grund dafür ist eine kürzlich geänderte Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, an die sich die Kfz-Zulassungsstelle gehalten hat. Demnach dürfen nur dann Kennzeichen mit zwei- oder dreistelligen Ziffer-Buchstaben-Kombinationen vergeben werden, wenn das Auto es wegen seiner Bauart benötigt. Das betrifft zum Beispiel Importfahrzeuge aus den USA, an deren Stoßstange nur Platz ist für ein kleines Nummernschild. Für diese Fahrzeuge sollen künftig Kennzeichen wie SLS-S 1 oder SLS-BE 2 reserviert sein. Die Regelung gab es früher schon, erst seit dem 8. April dieses Jahres dürfen keine Ausnahmen mehr gemacht werden.Die Autofahrerin aus Saarlouis wollte ihr altes Kennzeichen trotzdem behalten und zog vor Gericht. Daraufhin ordnete die Landrätin des Landkreises Saarlouis, Monika Bachmann (CDU), an, die Neuregelung nicht mehr anzuwenden. "Damit wäre das für die Dame eigentlich erledigt gewesen", erklärt Bachmann.

Doch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis hat nun anders entschieden. Die neue Verordnung sei "als geltendes Recht ab Inkrafttreten von den Behörden anzuwenden", heißt es in dem Urteil. Der Landkreis Saarlouis muss sich nun an die neue Verordnung halten. Darüber ärgert sich Landrätin Bachmann. "Wer sein Leben lang eine Nummer gefahren hat, möchte die auch gern behalten." Sie bezeichnet die Verordnung als "unsinnig".

Ähnlich sieht das die Landrätin des Landkreises Neunkirchen, Cornelia Hoffmann-Bethscheider (SPD). "Ich halte diese Regelung nicht für sinnvoll", erklärt sie. Wegen der Verordnung müssten mehr als 8000 Kennzeichenkombinationen für die Importfahrzeuge freigehalten werden, obwohl pro Jahr nur etwa 20 dieser Autos zugelassen würden, sagt sie. "Wenn wir verklagt werden, müssen wir uns auch an die geänderte Verordnung halten." Solange bleibe man aber bei der alten Regelung.

Hoffmann-Bethscheider will für eine Änderung der Bundesverordnung kämpfen. Deshalb hat sie sich an den FDP-Landeschef und Mitglied des Verkehrsausschusses des Bundestages, Oliver Luksic, gewandt. In seinem Antwortschreiben sagt Luksic, er werde sich an das Bundesverkehrsministerium wenden und den Beschluss infrage stellen. Er werde sich dafür einsetzen, dass die Landkreise wie bisher über die Zuteilung von kurzen Kennzeichenkombinationen in eigener Regie verfügen könnten, schreibt Luksic weiter.

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