Weihnachtsfeier mit Betrieb ist versichert, wenn der Chef mitfeiert

Saarlouis. Für Unfälle während einer Weihnachtsfeier kommt die Berufsgenossenschaft auf. Allerdings nur so lange, wie auch die Geschäftsführung mitfeiert. Darauf weist die IG Bauen-Agrar-Umwelt im Kreis Saarlouis hin. "Entscheidend ist, wann der Chef die Feier beendet

Saarlouis. Für Unfälle während einer Weihnachtsfeier kommt die Berufsgenossenschaft auf. Allerdings nur so lange, wie auch die Geschäftsführung mitfeiert. Darauf weist die IG Bauen-Agrar-Umwelt im Kreis Saarlouis hin. "Entscheidend ist, wann der Chef die Feier beendet. Wer danach noch länger beisammen sitzen möchte, tut das ohne Versicherungsschutz", so der Bezirksvorsitzende der IG Bau Saar-Trier Heiner Weber. Er bezieht sich dabei auf ein Gerichtsurteil des Sozialgerichts Frankfurt.Der Weg zur Feier und zurück fällt ebenfalls unter den Schutz der Unfallversicherung. Einzig für Unfälle, die durch Trunkenheit am Steuer entstanden sind, haftet die Versicherung nicht. Auch der Versicherungsschutz bei der Vorbereitung der Feiern ist geregelt: "Wenn ein Mitarbeiter beim Baumschmücken von der Leiter fällt und sich dabei verletzt, hilft die Unfallversicherung", sagt Weber. heh

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