Was sich an den Schulen alles ändern soll

• Schulstandorte: Künftig entscheidet die Gesamtschülerzahl darüber, ob eine Schule bestehen bleibt. Bislang mussten Grundschulen mindestens zweizügig sein (zwei Klassen pro Jahrgangsstufe), weiterführende Schulen dreizügig. Künftig soll für Grundschulen eine Mindestschülerzahl von 80 und für weiterführende Schulen (Stufen 5 bis 9) von 220 gelten; im Kessler-Entwurf waren es noch 250

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