Was halten Sie vom Antirauchergesetz?
St. Wendel. So, jetzt ist es also klipp und klar: Rauchen in saarländischen Kneipen, Restaurants und Discos ist ausnahmslos tabu. Es gilt noch eine kurze Übergangszeit bis zum 1. Dezember. Aber nur für jene Gastronomen, die von November 2007 bis November 2009 in separate Räume investierten, um für ihre qualmenden Gäste Platz zu schaffen. Das ließ das Vorläufergesetz zu
St. Wendel. So, jetzt ist es also klipp und klar: Rauchen in saarländischen Kneipen, Restaurants und Discos ist ausnahmslos tabu. Es gilt noch eine kurze Übergangszeit bis zum 1. Dezember. Aber nur für jene Gastronomen, die von November 2007 bis November 2009 in separate Räume investierten, um für ihre qualmenden Gäste Platz zu schaffen. Das ließ das Vorläufergesetz zu.Richter am saarländischen Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken gaben zu Wochenbeginn ihr Okay zum strengsten Nichtraucherschutzgesetz bundesweit, das ab sofort im Saarland gilt. Denn diese Gesetze sind Ländersache. Und die Saar-Regierungskoalition (CDU/FDP/Grüne) hatte die Novelle verabschiedet.
Was halten Sie, liebe SZ-Leserinnen und -Leser von diesem Gesetz? Das möchten wir gerne von Ihnen wissen. Deshalb sind unsere Umfrage-Telefonleitungen noch bis heute Mitternacht freigeschaltet. Wenn Sie der Meinung sind, dass dass strenge Antirauchergesetz völlig in Ordnung ist, weil es keine Schlupflöcher mehr zulässt, dann rufen Sie folgende Nummer an: Tel. (06 81) 5 02 60 10. Ist Ihnen die Regelung allerdings ein Dorn im Auge, weil es überhaupt keine Freiräume gibt, dann gilt diese Durchwahl: Tel. (06 81) 5 02 60 20. Es fallen die üblichen Gebühren an.
Übrigens können Sie sich auch alternativ an der Abstimmung via Internet beteiligen. Dort läuft die Umfrage ebenfalls bis heute um null Uhr. hgn