Impfschäden Was das Land bei Impfschäden tut

Saarbrücken · Impfungen sollen Menschen vor Krankheiten schützen. Doch manchmal kann es nach einer Impfung zu gesundheitlichen Schäden kommen. Betroffene erhalten in diesem Fall eine finanzielle Entschädigung. Im Saarland bekommen derzeit 43 Bürger eine monatliche Zahlung aufgrund eines anerkannten Impfschadens.

 EIne Ampulle mit Impfstoff. (Symbolbild)

EIne Ampulle mit Impfstoff. (Symbolbild)

Foto: dpa/Bodo Marks

Das teilt das Gesundheitsministerium auf SZ-Anfrage mit.

In den meisten Fällen liege bei den Betroffenen eine Schädigung in Form einer geistigen Behinderung vor, erklärte das Ministerium. Es gebe aber auch Geschädigte mit körperlichen Beeinträchtigungen wie Epilepsie, Spastik und Lähmungserscheinungen.

Nach Erhebungen des Ministeriums sinkt die Zahl der Leistungsempfänger seit Jahren ganz leicht. An den Kosten hat sich aber nichts Wesentliches verändert. Insgesamt gehen jährlich rund 1,5 Millionen Euro an die Geschädigten. Das macht im Schnitt pro Person etwas mehr als 30 000 Euro.

Die monatliche Grundrente bewege sich aktuell zwischen 146 und 760 Euro, so das Ministerium. Die Höhe des Betrages sei abhängig vom Schweregrad, dem sogenannten Grad der Schädigungsfolgen (GdS). Um eine monatliche Rente zu erhalten, müsse ein GdS von mindestens 25 vorliegen. Weitere Leistungen seien von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehörten der Pflegegrad sowie mögliche Einkommensverluste durch Impfschäden. So könne der Geschädigte zusätzlich zur Grundrente auch Anspruch haben auf eine Schwerstbeschädigten- und Pflegezulage, dazu auf Pflegegeld, Wohngeld sowie auf einen Berufsschadensausgleich. Darüber hinaus gebe es Sachleistungen, zum Beispiel ein Krankenbett oder spezielle Behandlungen.

Wer eine Versorgung beantragen will, muss sich ans Landesamt für Soziales wenden. Voraussetzung für eine finanzielle Entschädigung ist, dass die Impfung von öffentlicher Stelle empfohlen worden ist.

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