Bundespolitik trifft Wirklichkeit Was bringt das Kauderwelsch für meinen Bus?

Saarbrücken · Der Streit um den Nahverkehr beunruhigt die Kunden. Sie sorgen sich, ob sie nach 2020 noch zum Arzt und zum Einkaufen kommen.

 Die Saarbrücker brauchen ihre Busse. Auf die muss weiterhin Verlass sein.  Hier ein Blick auf den Andrang an der Haltestelle Hauptbahnhof.

Die Saarbrücker brauchen ihre Busse. Auf die muss weiterhin Verlass sein. Hier ein Blick auf den Andrang an der Haltestelle Hauptbahnhof.

Foto: BeckerBredel

Was hat dieses Kauderwelsch mit meinem Bus zu tun - mit meiner Bahn? Komm ich künftig weiter rechtzeitig da hin, wo ich hin will? Oder worum geht’s da eigentlich? Worüber streiten die? Das fragten sich etliche Saarbrücker in den vergangenen Wochen angesichts der Diskussionen um Saarbahn und Stadtwerke.

Und tatsächlich:  Die beiden Schlüsselbegriffe dieser Diskussion gehören wahrhaft nicht zum  alltäglichen Sprachgebrauch: „Direktvergabe“ und „eigenwirtschaftliches Angebot“. Das Kauderwelsch schreckt ab.

Aber es geht um viel. Nämlich um die Zukunft des Öffentlichen  Personennahverkehrs (ÖPNV) in Saarbrücken. Also genau um die Frage: Komm ich künftig weiter rechtzeitig da hin, wo ich hin will? Denn im Augenblick steht noch nicht fest, ob die Saarbahn GmbH auch im Jahr 2020 noch den ÖPNV in Saarbrücken sicherstellen darf.

Unter bestimmten Voraussetzungen könnte es nämlich sein, dass die Stadt ab 2020 ein anderes Unternehmen mit dieser Aufgabe betrauen muss. Ja, muss! Denn die Stadt hat hier keine Entscheidungsfreiheit mehr.

Warum? Weil die CDU-FDP-Mehrheit im Bundestag im Oktober 2012 und der damalige Bundesrat im November 2012 das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PFG) geändert haben.

Seit damals sagt dieses Gesetz: Städte müssen ihre Bus- und Bahnlinien an ein Privatunternehmen übergeben, wenn dieses Privatunternehmen beweist, das es die Busse und Bahnen der Stadt – ohne öffentliche Zuschüsse – betreiben kann.

Bevor die CDU-FDP-Regierung mit Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das Gesetz geändert hat, war die Sache einfach: Da beschloss der Stadtrat, dass er die Saarbahn beauftragen will. Und dann bekam die Saarbahn von der Stadt den Auftrag: Sorge dafür, dass in unserer Stadt der Öffentliche  Personennahverkehr (ÖPNV) funktioniert.

Das hieß: Sorge dafür, dass alle zu dem Arzt fahren können, dem sie vertrauen, und dass alle dort einkaufen können, wo sie wollen.

So geschah das auch 2009.  Damit war der Auftrag vergeben, und die Saarbahn ging an die Arbeit. Allerdings machte sie dabei stets Verluste. Und der Mutterkonzern der Saarbahn musste diese Verluste ausgleichen. Der Mutterkonzern der Saarbahn hieß  früher VVS, Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Saarbrücken – heute heißt er Stadtwerke.

Die Stadtwerke konnten es sich bisher leisten, das Defizit von Bus und Bahn auszugleichen. Denn die Stadtwerke verdienen gutes Geld mit dem Verkauf von Wasser und Gas, mit der Vermietung ihrer Strom-, Gas-  und Fernwärmeleitungen und mit ihren Beteiligungen an anderen Firmen wie der ESLL.

Die Stadtwerke gehören zu 100 Prozent der Stadt Saarbrücken. Deshalb gilt das Geld, mit dem die Stadtwerke die Verluste der Saarbahn ausgleichen, als  öffentliche Subvention.

Die Stadtwerke hätten auch künftig die Verluste von Bus und Bahn in Saarbrücken aufgefangen – aber seit die CDU-FDP-Bundesregierung 2012 das Personenbeförderungsgesetz geändert hat, dürfen die Stadtwerke das eben nur noch machen, wenn sich kein Privatunternehmen findet, das Bus und Bahn ohne Zuschuss betreiben will.

Der alte Vertrag zwischen Stadt und Saarbahn über den ÖPNV endet am 31. August 2019. Wenn die Stadt erreichen will, dass die Saarbahn auch nach diesem Tag weiterhin den ÖPNV sicherstellen darf, dann muss die Stadt Folgendes tun.

Spätestens 15 Monate bevor der alte Vertrag zwischen Stadt und Saarbahn ausläuft, also spätestens am Donnerstag 31. Mai 2018 (Fronleichnam), muss die Stadt im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) ankündigen, dass sie den Auftrag für ihren ÖPNV wieder an die Saarbahn GmbH vergeben will – und für wie lange.

Dann beginnt eine dreimonatige Zitterpartie. Denn während dieser drei Monate können sich Konkurrenten melden und der Saarbahn den Auftrag abjagen.

Und das geht so: Der Konkurrent reicht ein Angebot ein, mit dem er beweist, dass er den ÖPNV in Saarbrücken sicherstellen kann – und zwar genau so, wie die Stadt das in ihrem Nahverkehrsplan beschrieben hat – ohne einen einzigen Euro Zuschuss aus öffentlichen Kassen zu bekommen.

Das nennt die deutsche Bürokratie „eigenwirtschaftliches Angebot“ – gemäß Duden und normalem deutschem Sprachgebrauch ist das aber einfach nur ein wirtschaftliches Angebot.

Wenn ein solcher Konkurrent auftritt, dann ist die Saarbahn – nach dem Willen der CDU-FDP-Bundesregierung von 2012 – den Auftrag los. Es sei denn, die Saarbahn legt dann ebenfalls ein „eigenwirtschaftliches Angebot“ vor, also ein Angebot, bei dem sie beweist, dass sie den ÖPNV in Saarbrücken auch alleine sicherstellen kann – ohne die Finanzspritzen von den Stadtwerken.

Für Stadt und Saarbahn gibt es also zwei Szenarien, bei denen sie den Saarbrücker ÖPNV in öffentlicher Hand behalten können.

Erstes Szenario: Falls sich kein privater Konkurrent meldet, ist die Kuh vom Eis. Dann darf die Stadt den Auftrag an die Saarbahn geben. Vertragspartner bleiben dann die Stadt und die Saarbahn.

Das nennt die deutsche Bürokratie „Direktvergabe“ – obwohl der Auftrag ja gerade nicht direkt vergeben werden darf, sondern erst im EU-Amtsblatt angekündigt wird und drei Monate Galgenfrist überstehen muss.

Zweites Szenario: Wie bereits 2017 im Stadtrat beschlossen, kündigt die Stadt im EU-Amtsblatt an, dass sie erneut die Saarbahn beauftragen will. Aber während der Dreimonatsfrist tritt ein privater Konkurrent auf den Plan. Dann muss der Auftrag laut Gesetz an den Privaten gehen. Vertragspartner wären dann der Private und die Vergabebehörde beim Land.

In diesem Fall bleibt der Saarbahn nur noch eine Chance: Sie muss ebenfalls ein „eigenwirtschaftliches“ Angebot vorlegen, sonst muss sie dichtmachen. Wenn es der Saarbahn gelingt, ein „eigenwirtschaftliches Angebot“ vorzulegen, dann ist der Private aus dem Rennen.

Denn das Oberlandesgericht München hat 2016 entschieden, dass Private bei solchen Ausschreibungen einen Wettbewerb nicht erzwingen können – wenn das kommunale Unternehmen ein „eigenwirtschaftliches Angebot“ vorgelegt hat.

Um auch im zweiten Szenario als Sieger vom Platz zu gehen, will die Saarbahn bereits jetzt ein „eigenwirtschaftliches Angebot“ ausarbeiten und für den Notfall bereitlegen. Das nennt die Geschäftsführung ihren Plan B.

Und genau darum ging’s beim Streit der vergangenen Wochen. Denn die Geschäftsführung glaubt, dass ein „eigenwirtschaftliches Angebot“ der Saarbahn nur möglich wird, wenn auch die Belegschaft dazu bereit wäre – falls ein Konkurrent erscheint – Zugeständnisse zu machen.

Die Geschäftsführung schwört Stein und Bein, dass sie nur dann auf Plan B zurückgreifen will, wenn dieser private Konkurrent auftritt – und die Saarbahn ihre Existenzgrundlage verlieren könnte.

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