Strafgesetzbuch Warum auch ein Raser zum Mörder werden kann

Saarbrücken · Das Delikt Mord ist in Paragraf 211 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt und wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Ein Mörder nach dieser Vorschrift ist aber nicht automatisch jeder, der einen anderen vorsätzlich tötet.

Zum Mörder wird er dadurch, dass er die Tat aus besonders verwerflichen Gründen oder auf besonders schlimme Art verübt. Beispielsweise unter Einsatz eines „gemeingefährlichen Mittels“. Das ist ein Mittel, das eine Gefahr für Leib und Leben einer unbestimmten Anzahl von Personen mit sich bringt. Typische Beispiele: Feuer legen, Bomben zünden, Steine von Autobahnbrücken werfen.  Auch ein Auto kann im Einzelfall ein solches gemeingefährliches Mittel sein. Und zwar dann, wenn es in besonders rücksichtsloser und nicht kontrollierbarer Weise im öffentlichen Straßenverkehr benutzt wird.

 Sobald dabei jemand stirbt, geht es um möglichen Mord. Kritisch ist in solchen Fällen meist noch die Frage, ob der Beschuldigte vorsätzlich gehandelt hat. „Vorsatz“ bedeutet, dass der Beschuldigte das tödliche Risiko gekannt hat und es zumindest billigend in Kauf genommen hat.  Dafür reicht es aus, dass jemand aus Spaß an der Geschwindigkeit mit viel zu hohem Tempo unterwegs ist und nicht langsam macht, bloß weil irgendjemand durch die Raserei eventuell verletzt werden könnte.

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