Erster Prozess wegen Racial Profiling im Saarland War die Hautfarbe der Grund der Kontrolle?

Saarbrücken · Der Christdemokrat Mohamed Maïga klagt gegen die Bundespolizei. Der Fall wird heute im Verwaltungsgericht verhandelt.

 Mohamed Maïga engagiert sich seit Jahren gegen Diskriminierung, wie hier bei einer Menschenkette gegen Rassismus im vergangenen Jahr. Heute zieht er in eigener Sache vor das Verwaltungsgericht in Saarlouis.

Mohamed Maïga engagiert sich seit Jahren gegen Diskriminierung, wie hier bei einer Menschenkette gegen Rassismus im vergangenen Jahr. Heute zieht er in eigener Sache vor das Verwaltungsgericht in Saarlouis.

Foto: BeckerBredel

An einem späten Abend im Juli ging Mohamed Maïga noch einmal vor die Tür, um eine Zigarette zu rauchen. Ein Streifenwagen fuhr vorbei und hielt an. Die Beamten der Bundespolizei fragten nach Maigas Ausweis. Der war oben in der Saarbrücker Wohnung, also fragten die Polizisten nach seinen Personalien. Über Funk ließen sie sich die von ihm angegebenen Informationen bestätigen. Dann fuhren sie weiter. An sich keine große Sache. Doch Maïga ist sich sicher, dass wegen seines Aussehens kontrolliert wurde. Die Kontrolle habe nichts damit zu tun gehabt, dass er in der Situation eine Gefahr dargestellt habe. Maiga wollte die Sache nicht auf sich sitzen lassen und klagte gegen die Bundespolizisten. Heute befasst sich das Verwaltungsgericht in Saarlouis mit dem Fall.

Laut Maïga wäre es damit das erste Mal, dass ein Fall von „Racial Profiling“ im Saarland verhandelt werde. Laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte ist mit „Racial Profiling“ die Methode gemeint, bei der das physische Erscheinungsbild, zum Beispiel die Hautfarbe einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Überwachungen oder Ermittlungen dient. In Deutschland ist dies verboten, weil es gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt. Dieser besagt, dass „niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.“

Mohamed Maïga lebt seit Jahren in der Landeshauptstadt. Er gehört dem Saarländischen Integrationsrat an und ist stellvertretender Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Am Homburg. Geboren ist er in Mali. Er meint, hätte er „blaue Augen und blonde Haare“, wäre das Polizeiauto an dem besagten Abend an ihm vorbeigefahren ohne anzuhalten. „Ich beschwere mich nicht bei jeder Kontrolle. Aber es war hier keine Gefahrenstelle. Ich habe alle Fragen sofort beantwortet, ohne jeglichen Widerstand. Dass die Polizisten meine Angaben haben verifizieren lassen, hängt damit zusammen, dass sie mich nicht für glaubwürdig hielten. Und das wegen meiner Hautfarbe“, sagt Maïga, der auch Präsident des Saarbrücker interkulturellen Vereins Ramesch ist. Überhaupt, die Bundespolizei sei gar nicht dafür zuständig, Menschen im Stadtgebiet zu überprüfen, sagt Maïga, sondern die Landespolizei.

Auf die Frage, warum er sich nicht direkt bei der Polizeidirektion beschwert hätte, deutet er an, dass eine solche Beschwerde zu nichts führen würde. Er ist aber zuversichtlich, dass er heute in Saarlouis Recht bekommt. „Sollte es nicht der Fall sein, werde ich in die nächste Instanz gehen.“ Die Bundespolizeidirektion Koblenz, die auch für das Saarland zuständig ist, wollte gegenüber der SZ das laufende Verfahren nicht kommentieren.

In Rheinland-Pfalz schaffte es ein Fall von „Racial Profiling“ im April 2016 bis zum Oberverwaltungsgericht. Die Klägerin, eine dunkelhäutige deutsche vierköpfige Familie, war im Regionalzug zwischen Mainz und Koblenz von Bundespolizisten aufgefordert worden, ihre Ausweise vorzulegen. Nachdem die Beamten diese Daten abgeglichen hatten, waren sie ausgestiegen, ohne weitere Passagiere zu kontrollieren. Das Gericht gab der Familie Recht und erklärte die Kontrolle für rechtswidrig. Durch den Sachverhalt konnte der Senat nicht überzeugt werden, dass die Hautfarbe der Familie nicht zumindest ein mitentscheidendes Kriterium für die Kontrolle gewesen sei, so die Begründung. Zuletzt hat sich auch das Verwaltungsgericht in Dresden mit einem Fall von „Racial Profiling“ beschäftigt. Ein algerischer Student hatte geklagt, nachdem er 2014 in der Regionalbahn von der Bundespolizei kontrolliert worden war und seine Personalien abgeglichen worden waren. Er behauptete, dass er allein wegen seiner Hautfarbe kontrolliert worden war. Der Kläger sagte, er sei in der Vergangenheit mehrmals allein wegen seiner Hautfarbe  einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle durch die Beamten unterworfen worden. Anfang August dieses Jahres gab ihm das Gericht Recht.

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