Wallfahrt zum "Liebfrauenwischtag"

Harlingen. Der 15. August ist im Saarland gesetzlicher Feiertag. Anlass für die Einführung des Feiertages war die Dogmatisierung der Aufnahme Marias in den Himmel am 1. November 1950 durch Papst Pius XII., genannt "Mariä Himmelfahrt". Die Pfarrei St. Martin Bietzen setzt die Tradition am Sonntag, 15

 Altar der Harlinger Kapelle mit Blumenschmuck. Foto: SZ

Altar der Harlinger Kapelle mit Blumenschmuck. Foto: SZ

Harlingen. Der 15. August ist im Saarland gesetzlicher Feiertag. Anlass für die Einführung des Feiertages war die Dogmatisierung der Aufnahme Marias in den Himmel am 1. November 1950 durch Papst Pius XII., genannt "Mariä Himmelfahrt". Die Pfarrei St. Martin Bietzen setzt die Tradition am Sonntag, 15. August, mit einer Prozession von der Pfarrkirche in Bietzen zur Harlinger Kapelle fort. Diese Prozession beziehungsweise Wallfahrt ist einer der Höhepunkte im geistlichen Leben der Pfarrei St. Martin. Ein besonderes Zeichen des gemeinschaftlichen Pilgerns ist eine Andacht, die von allen Pfarreien des Seelsorgebezirks gestaltet wird. Schon Jahrhunderte vorher pilgerten Christen aus allen Richtungen nach Harlingen zur Muttergottes in der Kapelle. "Liebfrauenwischtag" oder einfach nur "Wischtag" heißt der 15. August im ländlichen Bereich. Die alte Sitte, einen Strauß aus Blumen, Gemüsekraut und Küchenkräutern - den "Wisch" - zum Segnen mit in die Kirche zu bringen, hat den Namen gegeben. red Das geistliche Programm: zehn Uhr feierliches Hochamt in der Pfarrkirche St. Martin (mitgestaltet vom katholischen Kirchenchor Cäcilia Bietzen), gegen 10.45 Uhr Prozession von der Pfarrkiche zur Harlinger Kapelle (mit Musikverein Cäcilia Bietzen und dem Kirchenchor), nach der Ankunft in Harlingen Opfergang durch die Kapelle und feierliche Andacht mit eucharistischem Segen, 14.30 Uhr Andacht, gestaltet vom Seelsorgebezirk mit feierlichem Segen (mitgestaltet vom Kirchenchor). Der Ortsrat Harlingen versorgt alle Pilger ab zwölf Uhr mit Mittagessen, Kaffee und Kuchen und Getränken. Der Gesamterlös ist für die Erhaltung der Kapelle bestimmt.

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