Ärger um Tarife und Arbeitsschutz Gewerkschaft wirft Saar-Gastgewerbe schwere Verstöße bei Arbeitszeit vor

Die Zeiten sind auch nach dem Corona-Lockdown schwierig. Doch was Mark Baumeister zurzeit beim Arbeitsschutz erlebt, sei einfach nicht zu tolerieren. Betroffene berichteten von drastischen Überstunden, sagt der Chef der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG). Und hält Beispiele parat.

 Schwere Vorwürfe erhebt die Gewerkschaft NGG gegen Unternehmen im Saarland wegen mutmaßlicher Arbeitszeitverstöße. (Symbolbild)

Schwere Vorwürfe erhebt die Gewerkschaft NGG gegen Unternehmen im Saarland wegen mutmaßlicher Arbeitszeitverstöße. (Symbolbild)

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Egal, ob der Betrieb tarifgebunden ist oder nicht: Jeder Arbeitgeber muss sich zumindest an die gesetzlichen Mindeststandards halten, die Beschäftigte vor unzumutbarer Mehrarbeit schützen sollen.

Doch nach Berichten von Betroffenen soll es im Saarland zurzeit eklatante Verstöße geben. Das meldet der saarländische Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), Mark Baumeister. So verzeichne er „eine Zunahme von Arbeitsrechtsberatungen im Gastgewerbe“, heißt es dazu in einer Mitteilung. „Beschwerden über schwere Arbeitszeitverstöße und Arbeitszeiten“ häuften sich. Die Rede ist dabei im Detail „von Verstößen gegen tarifliche Arbeits- und Entgeltbedingungen“.

Und Baumeister wird deutlich: „Arbeitszeiten von 60 Stunden pro Woche und Verstöße gegen die Dokumentationspflicht [...] sind knallharte Verbrechen und kein Kavaliersdelikt.“

Sicherlich habe die Branche der Hoteliers und Gastronomen nach dem wiederholten Lockdown durch die Corona-Pandemie weiterhin zu kämpfen. Die NGG habe auch Verständnis „für die schwierige Lage“. Viele Betriebe seien noch längst nicht über den Berg. Indes habe er große Sorge wegen des Fachkräftemangels bei Hotels und Gaststätten bei gleichzeitig steigender Rechtsberatungen hinsichtlich der Verstöße.

Zwar halte sich die große Mehrheit der Unternehmer an die Vorgaben, ist Baumeister überzeugt. Probleme bereiteten hingegen jene, die nicht einem der Arbeitgeberverbände mit den entsprechenden Verpflichtungen und gegenseitigen Kontrollen angehörten. So weist der Gewerkschafter drauf hin: „Selbst ohne Tarifverträge sind die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten von maximal 48 Stunden pro Woche und Ruhezeiten von elf Stunden zwingend einzuhalten.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort