Vorwürfe gegen Pascal-Ermittler "haltlos"

Saarbrücken. Im Fall um den seit September 2001 spurlos verschwundenen Pascal sind keine Beweismittel oder Akten vernichtet oder verschlampt worden. Zu diesem Fazit kommt die Staatsanwaltschaft nach mehrwöchigen Untersuchungen, in deren Mittelpunkt die Polizei stand. Fahnder gehen davon aus, dass Pascal in der Saarbrücker Tosa-Klause missbraucht und ermordet wurde

Saarbrücken. Im Fall um den seit September 2001 spurlos verschwundenen Pascal sind keine Beweismittel oder Akten vernichtet oder verschlampt worden. Zu diesem Fazit kommt die Staatsanwaltschaft nach mehrwöchigen Untersuchungen, in deren Mittelpunkt die Polizei stand. Fahnder gehen davon aus, dass Pascal in der Saarbrücker Tosa-Klause missbraucht und ermordet wurde. Nach jahrelangem Prozess wurden zwölf Angeklagte im Herbst 2007 freigesprochen. Auslöser für die jetzt eingestellten Ermittlungen war eine Strafanzeige von Kriminalhauptkommissar Volker Martin gegen seine Kollegen. Im Kern seiner Vorwürfe behauptete der Beamte, der in Diensten des Landeskriminalamtes steht, bereits im Frühjahr 2001, also vor dem Verschwinden des Kindes, hätte ein V-Mann die Polizei auf möglichen sexuellen Missbrauch im Umfeld der Burbacher Tosa-Klause aufmerksam gemacht. Dieser Hinweis soll Monate später, als nach Pascal gesucht wurde, vernichtet worden sein. Polizeispitze und Innenministerium hätten diese Panne vertuscht. Martin hat mehrere Polizisten als Zeugen benannt. Diese Beamten wurden - teilweise vor einem Richter - vernommen. Ergebnis der Ermittlungen gegen die Ermittler: Keiner der Zeugen habe Angaben des Hauptkommissars bestätigt, sofern es um strafrechtlich relevante Vorgänge ging, wie Strafvereitelung oder Vernichtung von Beweismitteln. Die Vorwürfe seinen "haltlos". Auch der V-Mann aus der Drogenszene, der den frühen Hinweis geliefert haben soll, wurde vor den Ermittlungsrichter zitiert. Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwaltes Ernst Peter Hirschmann hat er dort über seinen Anwalt eingestanden, gegenüber Journalisten wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben, was den frühzeitigen Hinweis auf Missbrauch in der Tosa-Klause vor Pascals Verschwinden betreffe. Nach Informationen unserer Zeitung ist in dem Abschlussvermerk der Staatsanwaltschaft festgehalten, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der Anzeigenerstatter und einige der von ihm benannten Zeugen "den Tod Pascals für dienstrechtliche Zwecke" instrumentalisiert haben, weil sie sich als Mobbingopfer von Kriopchef Peter Steffes fühlten. Bestätigt ist, dass Kopien von Akten aus einem Drogenverfahren gegen die Tosa-Wirtin verschwunden sind. Die Originale sind vorhanden. Nach Angaben von Hirschmann wird jetzt geprüft, ob der anzeigende Hauptkommissar sich einer falschen Verdächtigung schuldig gemacht haben könnte.

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