Vortrag zum ehelichen Güterrecht

Saarbrücken. In der Ehe gibt es mehrere Möglichkeiten, mit seinem Besitz umzugehen. Wenn das Vermögen des Mannes und das der Frau nicht zu gemeinschaftlichem Vermögen verschmelzen, sondern getrennt bleiben, spricht das Bürgerliche Gesetzbuch von dem sogenannten gesetzlichen Güterstand, auch Zugewinngemeinschaft genannt

Saarbrücken. In der Ehe gibt es mehrere Möglichkeiten, mit seinem Besitz umzugehen. Wenn das Vermögen des Mannes und das der Frau nicht zu gemeinschaftlichem Vermögen verschmelzen, sondern getrennt bleiben, spricht das Bürgerliche Gesetzbuch von dem sogenannten gesetzlichen Güterstand, auch Zugewinngemeinschaft genannt. Vertraglich können die Ehegatten statt des gesetzlichen Güterstandes auch die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung vereinbaren. "Das ist ganz unproblematisch, solange es in der Ehe stimmt", heißt es in einer Mitteilung des Interessenverbands Unterhalt und Familienrecht (Isuv). Doch trennen sich die Partner, stellt sich immer - unabhängig von der Form des ehelichen Güterrechts - die Frage, wer was vom ehelichen Vermögen bekommt und wer welche Schulden trägt. Zu diesem Thema bietet der Isuv den Vortrag "Das deutsche Güterrecht - merkwürdige Meilensteine oder über Steine gestolpert?" an, bei dem die Rechtsanwältin Yvonne Schmitz spricht. Der Vortrag findet am Donnerstag, 28. Juni, um 19 Uhr, im Besprechungsraum 3 und 4 der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland (Kiss) statt. Die Kiss befindet sich in der Futterstraße 27, der Eintritt ist kostenfrei. redWeitere Infos unter Tel. (0 68 98) 44 81 05 oder per E-Mail an saarbruecken@isuv.de sowie im Internet unter www.isuv.de

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