Vorstands-Wahl der Wallerfanger Linken wird wiederholt

Wallerfangen/Völklingen. Die Wahl zum Vorstand der Linken im Ortsverband Wallerfangen muss wiederholt werden. Das entschied das Landesschiedsgericht der Partei am Samstag in Völklingen. Allerdings kann der Ortsverband Einspruch beim Bundesschiedsgericht einlegen

Wallerfangen/Völklingen. Die Wahl zum Vorstand der Linken im Ortsverband Wallerfangen muss wiederholt werden. Das entschied das Landesschiedsgericht der Partei am Samstag in Völklingen. Allerdings kann der Ortsverband Einspruch beim Bundesschiedsgericht einlegen. Das Schiedsgericht hatte am Samstag über drei Anfechtungen einer Vorstandswahl im Heimat-Ortsverein Oskar Lafontaines zu entscheiden, die in Kerlingen stattfand. Dabei war unter Leitung des Bundestagsabgeordneten Thomas Lutze der Wallerfanger Linke Gilbert Kallenborn vom aktiven wie passiven Wahlrecht ausgeschlossen worden. Dies, so Kallenborn, mit der Begründung, er habe der Partei geschadet: Weil er Ergebnisse eines Kreisparteitages in Ensdorf angefochten hatte und wegen anderer Äußerungen. Die Wahlen in Ensdorf hat die Landesschiedskommission zwischenzeitlich tatsächlich für ungültig erklärt.Kallenborn hat gegen seinen Ausschluss von den Wahlen in Kerlingen vor Gericht geklagt. Das Landgericht Saarbrücken gab ihm Recht. Doch am Samstag nutzte ihm das nichts. Denn die Schiedskommission befand, so deren Vorsitzender Wolfgang Fieg: "Er hätte zum Parteigremium kommen müssen, bevor er vor Gericht zog. Deswegen haben wir den Antrag abgewiesen." Die Kerlinger Wahl wurde dann trotzdem für ungültig erklärt, weil Anträgen von zwei anderen Mitgliedern stattgegeben wurde, wie Fieg sagt. Einer bezog sich auf den Ausschluss Kallenborns. Kallenborn selbst verließ die Sitzung, bevor über ihn verhandelt wurde. Laut Aushang handelte es sich um eine öffentliche Sitzung. Doch Fieg schloss die Öffentlichkeit samt Presse von der Verhandlung kurzfristig aus. "Mit öffentlich ist parteiöffentlich gemeint." Das sah Kallenborn nicht so: "Ich bin der Antragsteller, und ich verlange eine öffentliche Sitzung". Der Wallerfanger Linke will gegen diesen Ausschluss der Öffentlichkeit "bis zum Bundesverfassungsgericht gehen". Meinung

Nicht bloßinnerparteilich

Von SZ-RedakteurJohannes Werres Die innerparteilichen Querelen, die zum Teil vor Gericht landen, sind keine nur innere Angelegenheit einer noch im Aufbau befindlichen Partei. Seit einem Jahr sitzt die Linke in Stärken bis fast 20 Prozent in den Stadt- und Gemeinderäten des Kreises. Längst stellen Sie im Namen der Bürger, die sie in die Räte geschickt haben, wichtige Weichen. Man denke nur an die Entscheidung um ein Öltanklager in Saarlouis, bei der die Stimmen der Linken den Ausschlag gaben. Es interessiert also schon, wer wie in die parteiliche Verantwortung kommt. Oder warum Gerichte und Schiedskommissionen sich so oft mit Rechts- und Regelverstößen bei der Linken befassen. Und wie wer mit unbequemer innerparteilicher Kritik umgeht. Unbequem heißt, wie sich jetzt wieder zeigte, ja nun nicht unbedingt unberechtigt.

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