Vorerst keine Abgabe für Sanierung

Bexbach · Bis auf weiteres werden von betroffenen Grundstückeigentümern keine Ausgleichsbeträge für die Sanierung der Bexbacher Innenstadt erhoben. Dies haben der Stadtrat und der Ortsrat Bexbach-Mitte gestern Abend gemeinsam beschlossen.

 Ist da für Bexbachs Bürgermeister Thomas Leis (links) und Bauamtsleiter Thomas Schneider Licht am Ende eines dunklen Tunnels? Gestern entschieden der Bexbacher Stadtrat und der Ortsrat Bexbach-Mitte, die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für die Sanierung der Bexbacher City zu stoppen - erst sollen höchste deutsche Gerichte über die Rechtmäßigkeit entscheiden. Foto: Thorsten Wolf

Ist da für Bexbachs Bürgermeister Thomas Leis (links) und Bauamtsleiter Thomas Schneider Licht am Ende eines dunklen Tunnels? Gestern entschieden der Bexbacher Stadtrat und der Ortsrat Bexbach-Mitte, die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für die Sanierung der Bexbacher City zu stoppen - erst sollen höchste deutsche Gerichte über die Rechtmäßigkeit entscheiden. Foto: Thorsten Wolf

Foto: Thorsten Wolf

Einstimmig haben der Bexbacher Stadtrat und der Ortsrat Bexbach-Mitte (bei einer Enthaltung aus Reihen der FDP) gestern Abend bei einer gemeinsamen Sondersitzung im Oberbexbacher Volkshaus die Lösung eines akuten Problems in die Zukunft vertagt: Bis auf weiteres werden von betroffenen Grundstückeigentümern keine Ausgleichsbeträge für die Sanierung der Bexbacher Innenstadt erhoben. "Bis auf weiteres" steht dabei für den Zeitpunkt, an dem entweder das Bundesverwaltungsgericht oder das Bundesverfassungsgericht abschließend darüber entschieden haben, wie die Regelung der Verjährung in einem solchen Fall zu handhaben ist. Zum Hintergrund: In den 1970er Jahren wurde die Bexbacher Innenstadt mit Fördermitteln des Bundes saniert. In den Folgejahrzehnten wurden die dafür gesetzlich geforderten Ausgleichsbeträge bei den betroffenen Grundstückseigentümern aber nie eingefordert, das Sanierungsgebiet nie aufgehoben.

Vor einigen Wochen nun startete die Verwaltung auf Druck des Landes und des Bundes damit, diese Ausgleichsbeträge zu erheben - ein Sturm der Entrüstung bei den betroffenen Bexbachern brach los (wir berichteten). Die Situation schien dabei seltsam skurril: Die Bürger wollten nicht zahlen, die Verwaltung wollte eigentlich das Geld auch gar nicht "eintreiben", verwies aber auf die Rechtslage und die Forderungen aus Saarbrücken und Berlin. Dabei ein zentrales Streit-Thema: Die lange Zeitspanne zwischen Sanierung und Erhebung der Ausgleichsbeträge, das immer wieder genannte Stichwort war "Verjährung".

Gestern nun sprachen Thomas Leis und der zuständige Bauamtsleiter Thomas Schneider gegenüber unser Zeitung schon am Vormittag von einem "Erdrutsch" in der betreffenden Rechtsprechung. Und den habe ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Bewertungen dieser Verjährungsfristen in solchen Verfahren ausgelöst. In einer Entscheidung vom 30. April 2013 habe sich das Gericht an ein Urteil des Bundesverfassungsgericht angelehnt und erstmals den Beginn der Verjährungsfrist nicht mehr an die offizielle Aufhebung des Sanierungsgebiets gekoppelt. Sollte dieses Urteil auch nach einem Revisionsverfahren Bestand haben, bedeute dies, so Leis und Schneider, dass die betroffenen Bürger in Bexbach nicht mehr zur Kasse gebeten werden könnten - die vierjährige Verjährungsfrist sei lange abgelaufen. Dem entsprechend empfahl ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das Verfahren bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung auszusetzen.

In der Aussprache gestern Abend wies Alexander Funk von der CDU darauf hin, dass der nun gewählte Weg dem Vorschlag entspreche, der er schon auf der Haushalts-Ratssitzung im März mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gemacht habe.

Herrschte im Bexbacher Stadtrat selbst gestern in der Abstimmung Einigkeit, warf Ortsratsmitglied Norbert Brass von der FDP der Verwaltung vor, gar keine Rechtsgrundlage für das nun gestoppte Verfahren besessen zu haben, da die Sanierungssatzung nie aufgehoben worden sei.

Zum Thema:

Auf einen BlickGrundlage für die gestrige Entscheidung, das aktuelle Verfahren zur Erhebung von Ausgleichbeträgen in Bexbach-Mitte auszusetzen, ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das in Anlehnung an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die bisherige Verjährungspraxis in solchen Verfahren gekippt hatte. thw

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