Von Brummis um den Schlaf gebracht

Kleinblittersdorf. Roland Schmitt wuchtet einen dicken Ordner auf den Tisch. Jedes Blatt erinnert den 50 Jahre alten Schichtarbeiter an eine Nacht, in der er und seine Familie nicht zur Ruhe kamen

Kleinblittersdorf. Roland Schmitt wuchtet einen dicken Ordner auf den Tisch. Jedes Blatt erinnert den 50 Jahre alten Schichtarbeiter an eine Nacht, in der er und seine Familie nicht zur Ruhe kamen. Der Grund für die schlaflosen Nächte liegt nur ein paar Meter hinter seinem Reihenhaus: Das Kleinblittersdorfer Einkaufszentrum am Ortsausgang Richtung Saargemünd mit Drogeriemarkt, großem Supermarkt, zwei Discountern. Diese Geschäfte müssen täglich ihre Regale füllen. Das zieht Lieferverkehr nach sich. Nun ist der zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ausdrücklich verboten. Aber das Verbot steht zu Roland Schmitts Leidwesen offenbar im Grunde nur auf dem Papier.

Lastwagen, die mitten in der Nacht ihre Fracht an die Rampen rollen, rauben nicht nur Schmitt die Ruhe. "Ich spreche hier für viele, wenn ich mir diesen Krach nicht gefallen lasse." Zum Lärm der Motoren kämen das Brummen der Kühlaggregate und das nervende Gepiepse beim Rückwärtsfahren. "Und wenn Aushilfsfahrer die Gegebenheiten in den Läden nicht kennen, lösen sie zu allem Überfluss die Alarmanlage aus."

Schmitts schlimmstes Brummi-Erlebnis? "In einer Nacht kamen sage und schreibe zehn Lkws." Und das geht nicht, wie Stefan Kiefer, der Sprecher des Regionalverbandes, bestätigt.

Das Verbot der nächtlichen Lieferungen sei wegen der Nähe des Einkaufszentrums zu den Wohnhäusern im Bauschein festgeschrieben. Schon einmal habe die Untere Bauaufsicht wegen der Beschwerden ein Treffen mit den Distriktleitungen der Märkte anberaumt. "Alle, die für die Koordination der Lieferungen zuständig sind, sollten informiert sein. Niemand hat ein Interesse an Konfrontation", sagt Kiefer. Konsequenz: "Die Marktleitungen haben alle Versorger angewiesen, die Zeiten einzuhalten. Und sie haben angekündigt, Strafen an die jeweiligen Fuhrunternehmen weiterzugeben." Immerhin ist für jede Fuhre in der nächtlichen Sperrzeit ein Bußgeld von 500 Euro fällig - wenn die Polizei den Fahrer erwischt.

Nach den jüngsten Beschwerden werde der Regionalverband noch einmal auf die Ladenbetreiber zugehen, kündigte Kiefer an. Was offenbar durchaus fruchtete. "Es ist merklich weniger geworden", sagte Roland Schmitt der SZ. Aber die Freude währte nicht lange. Kurz darauf brachte ihn ein neues Ärgernis um den Schlaf: "Wer kam bloß auf die Idee, eine Firma mitten in der Nacht die Einkaufswagen und das Gelände reinigen zu lassen? Diese Arbeiten stören die Nachtruhe erheblich." ole

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von SZ-Leser-Reporter Roland Schmitt aus Kleinblittersdorf. Wenn Sie Interessantes zu erzählen haben, wenden Sie sich per SMS/Fax an Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder per Mail an: leser-reporter@sol.de.

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