G9 im Saarland Volksbegehren-Verfahren soll juristisch auf den Prüfstand

Saarbrücken · Nach dem gescheiterten Volksbegehren für die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums im Saarland wollen die Elterninitiative „G9-jetzt!“ und der Landesverband „Mehr Demokratie“ das Abstimmungsverfahren juristisch auf den Prüfstand stellen. Das Volksbegehren mute Bürgern Hürden zu, „die bei jedem anderen demokratischen Beteiligungsverfahren als unakzeptabel gelten“, sagte die Sprecherin der Elterninitiative, Katja Oltmanns, am Mittwoch in Saarbrücken.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Armin Weigel

Kern der Kritik: Die Teilnahmemöglichkeiten seien begrenzt, sagte Oltmanns. Man könne sich nur in Bürgerämtern zu bestimmten Zeiten eintragen. Es gebe keine Briefwahl, Vollmachten könnten nicht erteilt werden. Zudem sei keine freie Unterschriftensammlung wie in anderen Bundesländern möglich. Es stelle sich so die Frage, ob Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Kranke bei der Wahrnehmung ihre Rechte behindert oder gar ausgeschlossen wurden.

Ziel sei nicht, das gescheiterte Volksbegehren zu G9 anfechten, sagte Oltmanns. „Das können wir nicht. Das ist durch.“ Man strebe vielmehr an, bei künftigen Verfahren die Beteiligungsmöglichkeiten zu verbessern. Daher werde auch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde geprüft.

Das vorläufige Ergebnis des am 3. Januar zu Ende gegangenen Volksbegehrens liegt laut Oltmanns noch nicht vor. Sie geht von 27 000 bis 30 000 eingegangenen Stimmen aus - knapp 54 000 wären notwendig gewesen. Bisher hätten sich 40 von 52 Gemeinden rückgemeldet. Das endgültige Ergebnis wird am 24. Januar vom Landeswahlausschuss bekanntgegeben.

Inzwischen hat die Initiative „G9-jetzt!“ eine Online-Petition gestartet, die unter dem Link www.openpetition.de/!G9jetzt zu finden ist.

( dpa/lrs)
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