Vorstoß für neuen Abstimmungsmodus Volksbegehren-Verfahren soll auf den Prüfstand

Saarbrücken · Die Elterninitiative „G9-jetzt!“ erwägt eine Verfassungsklage. Die Linke will Volksbegehren erleichtern, die CDU ist dagegen.

Nach dem gescheiterten Volksbegehren für die Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums im Saarland wollen die Elterninitiative „G9-jetzt!“ und der Landesverband „Mehr Demokratie“ das Abstimmungsverfahren juristisch auf den Prüfstand stellen. Das Volksbegehren mute Bürgern Hürden zu, „die bei jedem anderen demokratischen Beteiligungsverfahren als unakzeptabel gelten“, sagte gestern die Sprecherin der Eltern­initiative, Katja Oltmanns.

Kern der Kritik: Die Teilnahmemöglichkeiten seien begrenzt, sagte Oltmanns. Man könne sich nur in Bürgerämtern zu bestimmten Zeiten eintragen. Es gebe keine Briefwahl, Vollmachten könnten nicht erteilt werden. Zudem sei keine freie Unterschriftensammlung wie in anderen Bundesländern möglich. Es stelle sich so die Frage, ob Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Kranke bei der Wahrnehmung ihrer Rechte behindert oder gar ausgeschlossen wurden.

Ziel sei nicht, das gescheiterte Volksbegehren zu G9 anzufechten, sagte Oltmanns. „Das können wir nicht. Das ist durch.“ Man strebe vielmehr an, bei künftigen Verfahren die Beteiligungsmöglichkeiten zu verbessern. Daher werde auch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde geprüft. Das vorläufige Ergebnis des am 3. Januar zu Ende gegangenen Volksbegehrens liegt laut Oltmanns noch nicht vor. Sie geht von 27 000 bis 30 000 eingegangenen Stimmen aus – knapp 54 000 wären notwendig gewesen. Bisher hätten sich 40 von 52 Gemeinden rückgemeldet. Das endgültige Ergebnis wird am 24. Januar vom Landeswahlausschuss bekanntgegeben.

Auch die Linke im Landtag hält die Hürden für Volksbegehren im Saarland im Vergleich zu anderen Bundesländern für zu hoch. Unterschriften für Volksbegehren sollten nicht mehr nur durch Eintragung in den Rathäusern geleistet werden können, sondern auch auf der Straße gesammelt werden dürfen, wie dies in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz der Fall sei. Außerdem soll die Möglichkeit einer Briefwahl geschaffen werden wie etwa in Hamburg und Brandenburg. Den dafür nötigen Antrag zur Änderung der Landesverfassung will die Linksfraktion nächste Woche in den Landtag einbringen.

„Das Saarland soll nicht länger Schlusslicht in Sachen direkter Demokratie sein“, sagte Linken-Fraktionschef Oskar Lafontaine. „In Zeiten, in denen fast jeder online unterwegs ist, immer mehr auch mobil mit einem Smartphone, sollte geprüft werden, wie die Bürgerinnen und Bürger rechtssicher auch online ein Volksbegehren unterstützen können, statt alle zu verpflichten, sich mühselig in den Rathäusern einzutragen, was vor allem für Kranke, Ältere und Menschen mit Behinderung  schwer ist.“ Die aktuellen Regelungen verhinderten direkte Demokratie.

Aus Sicht der CDU-Fraktion im Saar-Landtag sind die Hürden für Volksbegehren nicht zu hoch. „Wir haben die Hürden für den Erfolg von Volksbegehren in der vergangenen Legislaturperiode gesenkt. Das war uns wichtig, um den Saarländern die Möglichkeit zu geben, sich an Gesetzgebungsprozessen zu beteiligen. Aus unserer Sicht haben wir mit diesem Gesetz die Interessen zwischen direkter und repräsentativer Demokratie klug abgewogen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Stefan Thielen. Er sieht durch das gescheiterte Volksbegehrens keinen Anlass gegeben, das Verfahren zu ändern. „Dass nicht mehr Menschen zur Abstimmung gegangen sind, spricht dafür, dass die Saarländer keinen Anlass für eine neue Strukturdebatte sehen“, sagte der Abgeordnete. Thielen betonte, dass das Verfahren der amtlichen Sammlung bewusst eingeführt worden sei: „Dieses Verfahren hat einen großen Vorteil für die Initiatoren, denn es gewährleistet Rechtssicherheit und schützt vor Manipulationen.“

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