Bund der Steuerzahler Völklinger Fische für 22 Millionen Euro

Saarbrücken · Der Steuerzahlerbund kritisiert im sogenannten Schwarzbuch auch den Umgang mit Fraktionsmitteln an der Saar.

 22 Millionen Euro habe das „Fischzucht-Desaster“ die Stadt Völklingen gekostet, rügt der Bund der Steuerzahler. Die Fischzuchtanlage wurde 2015 an den Investor „Fresh Völklingen GmbH“ verkauft. Der kann es viel besser.

22 Millionen Euro habe das „Fischzucht-Desaster“ die Stadt Völklingen gekostet, rügt der Bund der Steuerzahler. Die Fischzuchtanlage wurde 2015 an den Investor „Fresh Völklingen GmbH“ verkauft. Der kann es viel besser.

Foto: BeckerBredel/BECKERBREDEL[c]fb

In seinem sogenannten Schwarzbuch listet der Steuerzahlerbund jedes Jahr Fälle auf, die er für Verschwendung hält. Im diesjährigen Schwarzbuch, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde, prangert der Bund der Steuerzahler (BdSt) auch zwei Projekte aus dem Saarland an.

So habe das Experiment Meeresfischzuchtanlage die Stadt Völklingen insgesamt 22 Millionen Euro gekostet, bevor die Meeresfischzuchtanlage an einen privaten Investor verkauft worden sei. Der BdSt nennt es ein „Fischzucht-Desaster“. Zu dem hohen Betrag führe auch, das der im Herbst 2014 fristlos gekündigte Geschäftsführer der Meeresfischzuchtanlage, Jochen Dahm, als ehemaliger Geschäftsführer der Stadtwerke Völklingen einen Anspruch auf eine Pension von monatlich fast 11 000 Euro habe. Der Gegenwert dieser Pensionsverpflichtung werde bis zum Erreichen des Rentenalters von 65 Jahren mindestens zwei Millionen Euro betragen, heißt es seitens des Bundes. Der BdSt meint: „Kommunen sollten sich nicht als Unternehmer betätigen – dazu fehlt ihnen in aller Regel die notwendige Erfahrung.“

Auch die Veruntreuung von Fraktionsmitteln, die sanktionslos geblieben sei, kritisiert der BdSt. Der Bund der Steuerzahler Saarland hatte im Juni 2016 nach eigenen Angaben die Verantwortlichen der CDU-, SPD- und Bündnis 90/die Grünen-Fraktionen im saarländischen Landtag wegen des Verdachts der Untreue bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken angezeigt. Anlass sei der Sonderbericht des Landesrechnungshofs zur Verwendung der Fraktionsmittel in der 13. Wahlperiode (2004 bis 2009) gewesen.

Zuvor habe der BdSt bei den damals im Landtag vertretenen Fraktionen angefragt, ob die Verantwortlichen für den rechtswidrigen Umgang mit Fraktionsgeldern in Regress genommen werden würden. In einem gemeinsamen Schreiben hätten die Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen mitgeteilt, dass von ihnen insgesamt eine Rückzahlung von 325 000 Euro freiwillig – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – an die Landeskasse vorgenommen werde. Durch die Rückzahlung sei dem Land beziehungsweise den Steuerzahlern kein Schaden entstanden. Zu Schadenersatzansprüchen gegen Verursacher wurde nicht Stellung genommen, bemängelt der BdSt. Daraus musste man schließen, dass keine Regressforderungen geprüft und realisiert werden. Das sieht der Bund der Steuerzahler anders. Im Prinzip sei bei dem Umgang mit Fraktionsmitteln zwei Mal ein wirtschaftlicher Schaden entstanden: Zum einen wurden während der 13. Legislaturperiode Fraktionsmittel der sachgerechten Verwendung entzogen, weil sie nicht zweckbestimmt oder nicht wirtschaftlich ausgegeben wurden. Zum anderen schmälere die Erstattung abermals die Fraktionskassen und entziehe somit Gelder, die das Land für die Fraktionsarbeit zur Verfügung gestellt habe.

„Dem Leser des Berichts sträuben sich die Nackenhaare in Anbetracht der festgestellten Verfehlungen im Umgang mit Steuergeldern“, heißt es im „Schwarzbuch“. Über die Fraktionskassen seien unter anderem Luxusessen, private Reisen und Konzertbesuche abgerechnet worden. Nach Ansicht des Steuerzahlerbundes sei trotz der Rückzahlung ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, weil das Geld für die Fraktionsarbeit fehle.

Die Staatsanwaltschaft konnte zwar der Argumentation des Bundes der Steuerzahler folgen, dass durch den Verzicht auf Regressforderungen der Tatbestand der Untreue erfüllt wurde, heißt es. Allerdings habe man die Ansprüche bereits als verjährt angesehen.

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