Völklinger Bürger gewinnen Prozess gegen Müllabfuhr-Gebühr

Völklingen. Der Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV) darf keine Mindestgebühr auf der Basis von zehn Entleerungen pro Jahr für die Müllabfuhr festsetzen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in einem jetzt veröffentlichten Urteil festgestellt. Geklagt hatten Bürger aus Völklingen, die einen Zweipersonenhaushalt führen

Völklingen. Der Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV) darf keine Mindestgebühr auf der Basis von zehn Entleerungen pro Jahr für die Müllabfuhr festsetzen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in einem jetzt veröffentlichten Urteil festgestellt. Geklagt hatten Bürger aus Völklingen, die einen Zweipersonenhaushalt führen. Sie hatten ihre 120-Liter-Tonne im Jahr 2009 nur viermal und 2010 nur sechsmal an die Straße gestellt. Das Urteil hat landesweite Folgen, weil andere Kommunen und der Entsorgungsverband Saar ähnlich vorgehen. > Seite B 1: Ausführlicher Bericht red

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