Völklingen bremst Spielhallen-Betreiber

Völklingen · In Ludweiler und Lauterbach gelten die Regeln schon: In den Ortskernen dürfen sich keine neuen Spielhallen und Nachtclubs ansiedeln. Jetzt hat der Stadtrat für Luisenthal und Geislautern Gleiches beschlossen.

 Schluss jetzt, keine neuen Spielautomaten-Hallen mehr: Der Völklinger Stadtrat will mit einer Veränderungssperre dem Vergnügungsgewerbe Schranken setzen. Archivfoto: Salome Kegler/ dpa

Schluss jetzt, keine neuen Spielautomaten-Hallen mehr: Der Völklinger Stadtrat will mit einer Veränderungssperre dem Vergnügungsgewerbe Schranken setzen. Archivfoto: Salome Kegler/ dpa

Völklingen. Im Ortskern von Luisenthal und Geislautern sind künftig Neuansiedlungen von Spiel- und Automatenhallen, Wettbüros, Nachtlokalen, Diskotheken, Swinger-Clubs, Sex-Shops, Bordellen und Stundenhotels verboten. Geschlossen votierte der Stadtrat Völklingen am Donnerstagabend für die Weiterführung des entsprechenden Bebauungsplans. In den betroffenen Bereichen gibt es bereits Veränderungssperren. Für Betriebe, die schon konzessioniert sind, gilt Bestandsschutz.Der entsprechende Bebauungsplan "Luisenthal Mitte" reicht vom Aldi bis zum Nettomarkt. Der Bebauungsplan "Ludweilerstraße" in Geislautern umfasst unter anderem die im zentralen Siedlungsbereich gelegenen Grundstücke beiderseits der Ludweilerstraße, einschließlich des Areals des ehemaligen Bahnhofs. Gebäude, die im Bereich dieser Bebauungspläne liegen, sind vor einer Umwandlung in Vergnügungsbetriebe geschützt.

Für die Lauterbacher und die Ludweiler Ortsmitte sind bereits ähnliche Bebauungspläne in Kraft. Diese Stadtteile gelten wegen ihrer Grenznähe als besonders gefährdet. Hier besteht nämlich eine hohe Nachfrage aus dem Nachbarland, in Frankreich ist Glücksspiel verboten.

Ein weiteres Problem in Luisenthal: Im Bereich des Bebauungsplans "An der Straße des 13. Januar" kommt es verstärkt zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben, vor allem aus dem Bereich des Autohandels. Und das auch in Gebieten, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "An der Straße des 13. Januar" und einer damit verbundenen zweijährigen Veränderungssperre soll diese Entwicklung gestoppt werden. Der Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplans beginnt hinter dem Baustoffhandel Niederer und reicht beiderseits der Straße bis zum Haus Nummer 138. Der Bereich soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

Im Fürstenhausener Gewerbegebiet Saarwiesen sorgen Abfall verarbeitende Betriebe für Beschwerden. Insbesondere in den Sommermonaten kommt es zu Beeinträchtigungen der angrenzenden Unternehmen. Sie klagen über Ratten, Mücken und Gestank. Der jetzt einstimmig angenommene Bebauungsplanentwurf soll die Ansiedlung weiterer Abfall verarbeitender Betriebe verhindern.

Hintergrund

Vergnügungsstätten, von der Spielhalle bis zum Bordell, sind in Ortskernlagen prinzipiell erlaubt. Aber dort können Kommunen steuernd eingreifen: Sie können in Bebauungsplänen bestimmte Bauten und Nutzungen ausschließen. Sie können zudem für bestimmte Zonen Veränderungssperren erlassen. Dann darf dort weder gebaut noch abgerissen noch die Nutzung bestehender Gebäude verändert werden - es sei denn, die Kommune erteilt Ausnahmegenehmigungen. dd

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