Vögel stoppen den Windpark

Kerlingen · Nicht Bedenken der Bürger stoppen vorerst den „Windpark Kerlingen“, sondern Vögel. Denn wegen Vogelschutz hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, LUA, den Bau abgelehnt. Der Antragsteller will nun Widerspruch einlegen.

 Aus Naturschutzgründen werden Windräder in der Umgebung von Kerlingen abgelehnt. Foto: If

Aus Naturschutzgründen werden Windräder in der Umgebung von Kerlingen abgelehnt. Foto: If

Foto: If

Strom für etwa 8000 Haushalte, und das ohne CO{-2}. Dazu Bürgerbeteiligung per Beteiligungsscheine und entsprechende Renditen. Möglich machen sollte das der "Windpark Kerlingen" nahe des Ihner Baches. Das Einvernehmen zugunsten des Windparks lehnten aber bereits Ende April 2012 die Ortsräte Kerlingen und Ihn-Leidingen bei den vorgeschriebenen Anhörungen mehrheitlich ab. Sie befürchteten vor allem eine Verschandelung der Landschaft und Beeinträchtigungen der Bürger.

Am 23. Mai 2013 entschied der Wallerfanger Gemeinderat in einer Dringlichkeitssitzung in der Walderfingia. Nun waren auch erstmals zahlreiche Bürger da, etwa an die 150. Bei einer Ja-Stimme wurde das Einvernehmen zum Bau abgelehnt. Maßgeblich waren hierbei das Landschaftsbild sowie die Beeinträchtigung von Bewohnern umliegender Dörfer. Am Freitag vergangener Woche teilte das LUA auf Anfrage mit, dass der "Windpark Kerlingen" abgelehnt sei (wir berichteten). Grund sei der Naturschutz, speziell Vogelschutz.

Nicht nachvollziehen kann diese Entscheidung Jörg Böttcher, Geschäftsführer von Green Chill Power. Er hat mit seinem Team den "Windpark Kerlingen" entwickelt und auf den Weg gebracht. Im September 2012 habe es die rechtlich vorgeschriebenen Vorprüfungen gegeben, erklärte Böttcher auf Anfrage. Das führte zu einer Befreiung von der Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP. "Weil laut Vorprüfungen keine Benachteiligung der Umwelt bestand."

Gleiches findet sich auf der Internetseite des LUA vom 13. Dezember 2012: "..., dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen im Sinne des UVP-Gesetzes haben kann und daher keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht." Deshalb sei im Februar dieses Jahres der Antrag für den "Windpark Kerlingen" eingereicht worden, sagte Böttcher.

2012 habe das LUA also keine Beeinträchtigungen gesehen, wundert er sich, "jetzt wird abgelehnt, wegen Beeinträchtigung der Ausgleichsflächen für das Gewerbegebiet Lisdorfer Berg". Dagegen "werden wir natürlich Widerspruch einlegen". Auch weil bereits 350 000 Euro Entwicklungskosten in dem Projekt steckten.

Für Nabu und LUA sind die Ausgleichsflächen auf dem Saargau wichtige Bausteine des Umweltschutzes. Reserviert seien sie für den Vogelschutz, teilte der Nabu mit. In den nächsten Jahren sollen die Parzellen so hergerichtet und gemanagt werden, "dass sich in ihnen die bedrohten Vogelarten der offenen, landwirtschaftlich genutzten Strukturen wohl fühlen".

Es gehe vielfach um selten gewordene Brutvögel. Hinzu kämen Zugvögel, aber auch Vogelarten in räumlicher Nähe, die in den Schutzgebieten brüteten und Nahrung suchten. Deshalb müssten Abstände zu Windkraftanlagen beachtet werden. Empfehlungen deutscher Vogelwarte orientierten sich an den Höhen der Windkrafträder. Für den "Windpark Kerlingen" sind 175 Meter hohe Anlagen geplant. Daraus ergäbe sich eine Distanz von bis zu 1750 Metern. In diesem Umfeld um den Standort dürfte sich entweder keine seltene Vogelart niederlassen oder kein Windrad stehen. Die Entscheidung Naturschutz oder Strom geht nun in die nächste Runde.

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