Vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung

Saarbrücken. Das Landgericht hat am Mittwoch einen Saarländer wegen Vergewaltigung in zwei Fällen zu insgesamt vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der heute 30 Jahre alte Mann aus dem Regionalverband Saarbrücken hatte vor Gericht gestanden, dass er 2003 seine jüngere Freundin mit Drohungen und Gewalt zum Sex gezwungen habe

Saarbrücken. Das Landgericht hat am Mittwoch einen Saarländer wegen Vergewaltigung in zwei Fällen zu insgesamt vier Jahren Gefängnis verurteilt. Der heute 30 Jahre alte Mann aus dem Regionalverband Saarbrücken hatte vor Gericht gestanden, dass er 2003 seine jüngere Freundin mit Drohungen und Gewalt zum Sex gezwungen habe. Nach diesem Geständnis erklärte er sich zudem im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs bereit, Schmerzensgeld zu zahlen.Hintergrund der Taten war die zuletzt zerrüttete Beziehung zwischen Täter und Opfer. In diesem Zusammenhang habe der als gewaltbereit eingestufte junge Mann Anfang 2003 mit Drohungen sein Ziel erreicht. Gegen Ende jenes Jahres sei er deutlich massiver geworden. Bewaffnet mit einem Messer und durch Schläge sowie Tritte habe er den Widerstand der Frau gebrochen. Dazu der Vorsitzende Richter: "Ohne das Geständnis und ohne den Täter-Opfer-Ausgleich wäre die Strafe deutlich höher gewesen." Allein für den letzten und besonders brutalen Fall wären dann mindestens fünf Jahre Gefängnis fällig gewesen, so der Richter weiter. Vor der höheren Haftstrafe habe den Angeklagten in erster Linie seine Aussage im Prozess bewahrt. Damit habe er seinem Opfer die belastende Vernehmung als Zeugin der Anklage vor Gericht erspart. Dies wirke deutlich strafmildernd und rechtfertige die Strafe von lediglich vier Jahren für die zwei Fälle von Vergewaltigungen. Der Vorsitzende Richter sagte weiter in Richtung des wegen anderer Gewaltdelikte vorbestraften Angeklagten: "Sie müssen in Zukunft aufpassen. Aggression und Gewalt sind bei ihnen offenbar schon immer ein Thema gewesen. Wenn nun noch einmal etwas in dieser Richtung passiert, dann ist Schluss." Dann werde nicht mehr "nur" über eine befristete Haft entschieden, sondern auch über die auf Dauer angelegte, unbefristete Sicherungsverwahrung zum Schutz der Allgemeinheit. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Er wird demnächst seine Ladung zum Haftantritt bekommen.

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