Vier Jahre Haft für 19 Jahre alten Messerstecher

Saarbrücken. Wegen versuchten Totschlags hat das Saarbrücker Landgericht jetzt einen 19-jährigen Auszubildenden zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er hatte im Herbst 2011 vor einem Wasserpfeifen-Café in Saarbrücken einen anderen Gast mit dem Messer angegriffen und schwer verletzt. Am Ende steckte das Messer mit einer etwa zehn Zentimeter langen Klinge im Rücken des Opfers

Saarbrücken. Wegen versuchten Totschlags hat das Saarbrücker Landgericht jetzt einen 19-jährigen Auszubildenden zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er hatte im Herbst 2011 vor einem Wasserpfeifen-Café in Saarbrücken einen anderen Gast mit dem Messer angegriffen und schwer verletzt. Am Ende steckte das Messer mit einer etwa zehn Zentimeter langen Klinge im Rücken des Opfers. In dem Café hatten sie sich offenbar zunächst gestritten. Motto: "Was guckst Du?" Beide gingen daraufhin vor die Tür, um dort weiter zu streiten. Auf dem Trottoir begann eine wechselseitige Schubserei. Dabei griff der Angeklagte zum Messer. Erst schnitt er von oben nach unten am Gesicht des Gegenübers vorbei. Als der Mann ins Café flüchten wollte, verfolgte ihn der 19-Jährige und stieß mit dem Messer in Richtung Rücken. Der Stich traf im Bereich der linken Schulter, wo das Messer stecken blieb. Ein Bekannter des Opfers rief den Rettungsdienst. Der Mann überlebte.Vor Gericht zeigte er seine Verletzungen. Sie sind ausgeheilt, und er scheint das Ganze relativ gut weggesteckt zu haben. "Das ist aber nicht Ihr Verdienst", sagte der Vorsitzende Richter zu dem Angeklagten. Es gebe eben Menschen, die mit solch einer lebensbedrohlichen Attacke besser zurechtkämen als andere. Und es gebe Opfer, die sich danach nicht mehr auf die Straße trauten und ein Leben lang litten. Deshalb müsse diese Tat konsequent verfolgt und bestraft werden. wi

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