Verwirrung im Tarif-Dschungel

St. Wendel. Ingrid Naumann aus Baltersweiler hat sich geärgert, weil sie annahm, dass sie für ihren Weg zur Arbeit nach Homburg zwei Monatskarten kaufen müsse. Sie hatte für 850 Euro jährlich ein sogenanntes Job-Ticket erstanden, das ihr die Möglichkeit gibt, mit Bus und Bahn zur Arbeitsstelle zu fahren

St. Wendel. Ingrid Naumann aus Baltersweiler hat sich geärgert, weil sie annahm, dass sie für ihren Weg zur Arbeit nach Homburg zwei Monatskarten kaufen müsse. Sie hatte für 850 Euro jährlich ein sogenanntes Job-Ticket erstanden, das ihr die Möglichkeit gibt, mit Bus und Bahn zur Arbeitsstelle zu fahren.Die SZ-Leserreporterin ist dabei auch regelmäßig auf den Strecken unterwegs, die von dem Unternehmen Behles Bus GmbH bedient werden. Die Firma hat zum 1. Januar 2012 den Betrieb der Linien im nordöstlichen Landkreis St. Wendel übernommen. Obwohl im Saarland ein Tarifverbund zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel existiere, gebe es in den Bussen einen Aushang, dass Leute mit einem Job-Ticket sowie Inhaber der Bahn Card 25 von der Beförderung ausgeschlossen seien, berichtete Naumann.

"Dies ist meiner Meinung nach ein Verstoß gegen den Fahrauftrag, den jene Firma erhalten hat", betonte sie. Trotz des Tarifverbundes und ihres Job-Ticket müsse sie zur Benutzung der Linien nun noch eine zusätzliche Monatskarte kaufen.

"Unsere Job-Tickets gelten für die Firma Behles genauso wie für jeden anderen Verkehrspartner im SaarVV", stellte Alfred Stuppi, zuständig für Tarifangelegenheiten beim Saarländischen Verkehrsverbund (SaarVV), klar. Und für Marcus Weigl von der Behles Bus GmbH steht fest: "Der Aushang in unseren Bussen wurde offenbar missverstanden." Dieser beziehe sich ausschließlich auf Fahrscheine der Deutschen Bahn (DB) AG und deren Tochtergesellschaften, welche an Mitarbeiter und deren Angehörige ausgegeben würden. Hierzu gehöre unter anderem das Job-Ticket M und der Freifahrschein. "Da wir kein Unternehmen der DB AG sind, werden diese Fahrscheine auf unseren Linien auch nicht anerkannt", stellte Weigl klar. Das Job-Ticket sowie alle anderen Fahrschein-Angebote des SaarVV seien dagegen ohne jede Einschränkung gültig. Zudem würde auch die Bahn Card in allen Varianten (25, 50, 100) auf den Linien in der Form akzeptiert, dass deren Inhaber ermäßigte Einzeltickets lösen könnten, so der Sprecher. mv

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von SZ-Leserreporterin Ingrid Naumann aus Baltersweiler. Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, wenden Sie sich entweder per SMS/Fax an Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder per Mail an: leser-reporter@sol.de.

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