Bordell in Kleinblittersdorf Verwaltungsgericht stoppt Bordell-Pläne

Saarlouis · Kleinblittersdorfs Bürgermeister atmet auf: Freudenhaus-Betreiber scheitert mit Klage gegen den Regionalverband.

 Was wird aus dem Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf? Ein Bordell erstmal nicht, entschied das Verwaltungsgericht in Saarlouis.

Was wird aus dem Schloss Falkenhorst in Kleinblittersdorf? Ein Bordell erstmal nicht, entschied das Verwaltungsgericht in Saarlouis.

Foto: bub/jw

Ins aus Werbegründen so genannte „Schloss Falkenhorst“ in Kleinblittersdorf wird kein Bordell einziehen. Das hat das Verwaltungsgericht in Saarlouis gestern entschieden und die Klage des Bordellbetreibers Rigo Wendt gegen den Regionalverband Saarbrücken abgewiesen. Wendt wollte das ehemalige Verwaltungsgebäude der Saar-Ton-Industrie in eine Vergnügungsstätte umwandeln, doch ihm wurde der Bauvorbescheid verweigert. Dagegen klagte Wendt vor dem Verwaltungsgericht. Für die Kammer ist die Lage eindeutig. Laut der Saar-Sperrbezirksverordnung ist die Prostitution in Gemeinden verboten, die weniger als 35 000 Einwohner zählen. Der Grund: der Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands. Beides sah der Rechtsanwalt von Wendt durch das Vorhaben seines Mandanten aber gar nicht gefährdet: „Das Schloss Falkenhorst ist abgelegen, man kommt nur dorthin, wenn man gezielt hinfährt. Somit ist die abstrakte Gefährdung fernliegend.“ Doch mit diesem Argument konnte er das Gericht nicht überzeugen.

Richter Henning Frank berichtete von einer Gerichtsentscheidung aus Bayern. Dort liege die Grenze bei 50 000 Einwohnern. Bei einer ähnlichen Klage, bei der es um die Umwandlung eines Gebäudes in einen bordellähnlichen Betrieb ging, sei von einem Verwaltungsgericht bestätigt worden, dass das Prostitutionsverbot für das ganze Gebiet zulässig sei. Ähnlich verhalte es sich in der Sache um das „Schloss Falkenhorst“. Der Anwalt des Bordellbetreibers argumentierte indes mit einem Gegenbeispiel aus dem Saarland. Warum in Großrosseln ein Bordell existieren könne, obwohl die Gemeinde weniger Einwohner als Kleinblittersdorf zähle, fragt er. Doch auch dieses Argument konnte keine Entscheidung zugunsten des Klägers bewirken.

Das Gericht ließ keine Berufung zu. Es gibt jedoch die Möglichkeit diese vor dem Oberverwaltungsgericht zu erzwingen. Ob er diesen Weg geht, ließ Wendt gestern offen. Er wolle sich zunächst mit seinem Anwalt beraten. Auf Seite der Gemeinde zeigte man sich über das Urteil hochzufrieden. „Auch wenn nicht ausgeschlossen ist, dass der Kläger in die nächste Instanz geht, überwiegt heute die Freude“, sagte Bürgermeister Stephan Strichertz (parteilos) nach der Verhandlung. Er sei von Anfang an der Auffassung gewesen, dass die Ansiedlung nicht rechtmäßig gewesen wäre: „Ich fühle mich nun darin bestätigt.“ Seit die Bordellpläne bekannt geworden waren, hatte sich in der Bevölkerung eine starke Opposition gebildet (wir berichteten mehrmals). Die Gegner, die gestern zur Verhandlung nach Saarlouis gekommen waren, verließen das Gericht mit zufriedenen Mienen. Und auch in der Zukunft sind solche Pläne in Kleinblittersdorf nicht willkommen. „Mit dem Thermal-Bad und der Biosphäre haben wir uns einen überregionalen guten Ruf erarbeitet. Deswegen werden wir auf jeden Fall verhindern, dass ein Bordell oder ein ähnlicher Betrieb hier angesiedelt wird“, betonte Strichertz.

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