Verwaltungsgericht: Halteverbotsschilder müssen weg

Friedrichsthal. Bei der Neugestaltung der Bildstocker Ortsmitte wurden in der Neunkircher Straße auf beiden Seiten Schutzstreifen für Radfahrer und Halteverbotsschilder aufgestellt. Die Schilder müssen nun von der Straßenverkehrsbehörde im Regionalverband beseitigt werden. Die Anordnung hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes verfügt. Geklagt hatte der Pächter einer Gaststätte

Friedrichsthal. Bei der Neugestaltung der Bildstocker Ortsmitte wurden in der Neunkircher Straße auf beiden Seiten Schutzstreifen für Radfahrer und Halteverbotsschilder aufgestellt. Die Schilder müssen nun von der Straßenverkehrsbehörde im Regionalverband beseitigt werden. Die Anordnung hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes verfügt. Geklagt hatte der Pächter einer Gaststätte. < Bericht folgt. ll

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