Verwaltungsgericht entscheidet: 80-jährige Eiche muss bleiben

Bübingen/Saarlouis. Margarete Zeihen in Bübingen darf die rund 80-jährige Eiche in ihrem Garten nicht fällen, auch wenn sie ihre liebe Last damit hat. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat gestern den Naturschutz höher bewertet als den Aufwand, den Zeihen hat, um den Baum zu sichern, Raupennester zu entfernen, ihre Treppe zu reparieren und Laub und Eicheln zu einzusammeln

Bübingen/Saarlouis. Margarete Zeihen in Bübingen darf die rund 80-jährige Eiche in ihrem Garten nicht fällen, auch wenn sie ihre liebe Last damit hat. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat gestern den Naturschutz höher bewertet als den Aufwand, den Zeihen hat, um den Baum zu sichern, Raupennester zu entfernen, ihre Treppe zu reparieren und Laub und Eicheln zu einzusammeln. Laut Baumschutzverordnung dürfen Bäume ab einem Umfang von 80 Zentimetern in einem Meter Höhe (das entspricht einer Dicke von 25 Zentimetern) nur mit Genehmigung gefällt werden. Die hatte das städtische Amt für Klima- und Umweltschutz, das pro Jahr rund 600 solcher Anträge erhält, versagt. Sachbearbeiter Manfred Büch betonte: "Diese Eiche hat nicht, wie berichtet, 120 Zentimeter Umfang, sondern im Durchmesser, das entspricht einem Umfang von 377 Zentimetern." Die Richter hatten bei einer Ortsbesichtigung ein "kerngesundes, 100 Prozent standsicheres Exemplar, das Orkan Kyrill im Januar 2007 überstanden hat", vorgefunden. Beim Treppenbau direkt am Wurzelwerk hätte man einrechnen müssen, dass der Baum noch wachse. Den Befall des Baums mit Raupen des Eichenprozessionsspinners, deren Haare allergische Reaktionen auslösen, könne man bekämpfen, ohne den schutzwürdigen Baum zu opfern. Der Vorsitzende Richter fragte: "Handelt es sich um eine Gefahr, die vom Baum ausgeht, oder ein allgemeines Lebensrisiko, was nicht auszuschalten ist? Was tun Sie, wenn Sie diesen Baum fällen und sich die Raupen auf eine andere Eiche am selben Hang setzen?" kni

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