Verurteilter Ex-Grünen-Politiker Pollak ruft Verfassungsrichter an

Saarbrücken/Homburg. Der zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilte Ex-Grünen-Parlamentarier und Facharzt Andreas Pollak (52) aus Homburg hat Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landgerichtes Saarbrücken und die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), die Revision zu verwerfen, eingelegt. Dies sagte Pollaks Strafverteidiger Wolfgang Köhl gegenüber der SZ

Saarbrücken/Homburg. Der zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilte Ex-Grünen-Parlamentarier und Facharzt Andreas Pollak (52) aus Homburg hat Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landgerichtes Saarbrücken und die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), die Revision zu verwerfen, eingelegt. Dies sagte Pollaks Strafverteidiger Wolfgang Köhl gegenüber der SZ. Sein Mandant sehe seine Grundrechte durch die Justiz verletzt.Köhl bestätigte, er habe für Pollak bei der Saar-Justiz Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung der Haft gestellt. Ursprünglich sollte der Ex-Landtagsabgeordnete nach Informationen unserer Zeitung bereits letzte Woche seine Haft in der Saarbrücker JVA antreten. Sollten die Instanzen an der Saar, so Köhl, den Aufschub der Haft ablehnen, werde er voraussichtlich einen Eilantrag beim Verfassungsgericht einreichen. Dies hat aber keine aufschiebende Wirkung. Falls auf dem Antritt der Haft bestanden werde, werde sich Pollak "auf jeden Fall rechtstreu verhalten", so Köhl. Pollak war im Mai 2011 nach einem über 15 Monate dauernden Prozess von einer großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken wegen Abrechnungsbetrugs und Ausstellung falscher Atteste zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Wegen der überlangen Dauer des Verfahrens wurde ihm die Verbüßung von sechs Monaten Haft erlassen. Der BGH hat im Juli die Revision verworfen. mju

Foto: bub

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