Verteidiger: Spitzel der Polizei wirkte sogar bei Drohvideo mit

Saarbrücken/Neunkirchen. Bei den Ermittlungen gegen den in Neunkirchen verhafteten islamistischen Terrorverdächtigen Kevin S. (18) hatte das Landeskriminalamt (LKA) eine Vertrauensperson (VP) eingesetzt. In diesem Zusammenhang hat Christian Kessler, Verteidiger des 18-jährigen Kameruners, - wie berichtet - Vorwürfe gegen die Polizei erhoben

Saarbrücken/Neunkirchen. Bei den Ermittlungen gegen den in Neunkirchen verhafteten islamistischen Terrorverdächtigen Kevin S. (18) hatte das Landeskriminalamt (LKA) eine Vertrauensperson (VP) eingesetzt. In diesem Zusammenhang hat Christian Kessler, Verteidiger des 18-jährigen Kameruners, - wie berichtet - Vorwürfe gegen die Polizei erhoben. Sein Mandant sei von dem "Lockspitzel" angestiftet worden, Drohvideos ins Internet zu stellen. Es sei gegen Richtlinien für den VP-Einsatz verstoßen worden. Der Informant selbst habe an der Erstellung mindestens eines im Internet veröffentlichten Droh-Videos, mit dem die Freilassung des inhaftierten Islamisten Daniel Schneider gefordert wurde, mitgewirkt. Der Mann trete in dem Video sogar auf. Seinem Mandanten werde im Haftbefehl vorgeworfen, er habe sich mit den Videos strafbar gemacht. Wenn dem so wäre, hätte sich auch der Polizeiinformant strafbar gemacht. Kessler: "Ich gehe davon aus, dass er für seine Spitzeltätigkeit bezahlt wurde."Generalstaatsanwalt Ralph-Dieter Sahm wies am Freitag darauf hin, dass Straftaten mit radikal-islamistischem Hintergrund sowie von Personen, die sich dem Dschihad (heiliger Krieg) verschrieben haben, "nicht von selbst offenbar" werden. Der Einsatz von Informanten und Vertrauenspersonen sei ein von der Rechtsprechung "anerkanntes und zulässiges Mittel der Strafverfolgung". Die Staatsanwaltschaft sehe keine Veranlassung, sich öffentlich mit der Verteidigungsstrategie des Beschuldigten und "seines in die Öffentlichkeit drängenden Verteidigers auseinander zu setzen". Bernd Rupp, Landeschef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, erklärte, bevor die Vorwürfe nicht durch die Justiz abschließend überprüft wurden, sei es "einfach unredlich" die LKA-Beamten "öffentlich zu beschuldigen".

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