Revision zurückgezogen Lebenslang wegen mehrfach versuchten Mordes: Urteil gegen Ex-Krankenpfleger Daniel B. ist jetzt rechtskräftig

Saarbücken · Der 30-Jährige wollte gegen das Urteil des Landgerichts in Saarbrücken vorgehen. Doch nach Informationen der Saarbrücker Staatsanwaltschaft nahm der ehemalige Krankenpfleger die Revision zurück und akzeptiert damit seine Haftstrafe.

 Ex-Krankenpfleger nimmt Revision zurück: Urteil zu lebenslanger Freiheitsstrafe gegen Daniel B. (30) wegen mehrfachen versuchten Mordes ist jetzt gültig.

Ex-Krankenpfleger nimmt Revision zurück: Urteil zu lebenslanger Freiheitsstrafe gegen Daniel B. (30) wegen mehrfachen versuchten Mordes ist jetzt gültig.

Foto: BeckerBredel

Fünfmal hat Daniel B. Patienten Arznei gegeben, die sie in größte Lebensgefahr brachten. Dann reanimierte der Krankenpfleger seine Opfer, um als Lebensretter dazustehen. Dabei nahm er den Tod der von ihm betreuten Menschen zwischen 31 und 88 Jahren billigend in Kauf.

Für diese in einem Indizienprozess nachgewiesenen Taten, die er 2015/16 am SHG-Krankenhaus in Völklingen sowie an der Homburger Uni-Klinik begangen haben soll, verurteilte ihn das Saarbrücker Landgericht am 3. März zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Außerdem verbot das Schwurgericht dem 30-Jährigen, jemals wieder seinen Beruf auszuüben.

Gegen diesen Richterspruch wollte B. vorgehen, legte dazu Revision ein. Die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken als Anklagevertreterin tat es ihm darauf gleich. Die hatte in der Anklageschrift zu der lebenslangen Haftstrafe zusätzlich Sicherungsverwahrung gefordert. Das bedeutet: Wäre der Verurteilte nach psychiatrischen Gutachten nach Jahren freigekommen, wäre er aufgrund seiner Gefahr für die Allgemeinheit in eine psychiatrische Klinik gekommen. Dem Antrag folgten die Richter aber nicht.

Die Staatsanwaltschaft wollte mit der Revision verhindern, dass Daniel B. in einer möglichen Wiederaufnahme des Verfahrens in einem anderen Prozess eine mildere Strafe aufgebrummt wird. Wegen der juristischen Einsprüche beider Seiten konnte das Urteil nicht rechtskräftig werden.

Nun zog der Verurteilte aber seine Revision zurück, womit er die Haft akzeptiert. Darauf zog die Staatsanwaltschaft ebenso zurück, wie die Anklagebehörde am Mittwoch, 6. Juli informiert. Damit ist das Urteil nun rechtskräftig. Der ehemalige Krankenpfleger muss seine Strafe, wie vom Landgericht verhängt, verbüßen.

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