Versicherung: Verbraucherzentrale berät Berufsstarter

Saarbrücken. Mit Beginn der Lehre haben Auszubildende ein eigenes Einkommen und sind oft nicht mehr automatisch mit den Eltern versichert. Hinzu kommen neue Risiken, für die bisher keine Versicherung notwendig war. So sind Auszubildende verpflichtet, sich selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern

Saarbrücken. Mit Beginn der Lehre haben Auszubildende ein eigenes Einkommen und sind oft nicht mehr automatisch mit den Eltern versichert. Hinzu kommen neue Risiken, für die bisher keine Versicherung notwendig war. So sind Auszubildende verpflichtet, sich selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Die Verbraucherzentrale des Saarlandes gibt Tipps, welche Versicherungen für Auszubildende notwendig sind und wo sie ihren Geldbeutel besser schonen.Ganz wichtig ist auch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sichert den Lebensunterhalt, wenn durch Krankheit oder Unfall die Erwerbstätigkeit nur begrenzt oder gar nicht mehr ausgeführt werden kann. Haben die Eltern eine private Haftpflichtversicherung, können Azubis getrost auf einen eigenen Vertrag verzichten, vorausgesetzt, sie sind nicht verheiratet, und es ist ihre erste Ausbildung. Ansonsten ist die private Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung und sollte gleich nach Abschluss der Ausbildung abgeschlossen werden. Auch die Hausratversicherung der Eltern schützt die Siebensachen Auszubildender bei Brand und Einbruch, solange sie noch zu Hause wohnen. Nach dem Umzug in die erste eigene Wohnung ist man nicht mehr über die Eltern versichert. Die Verbraucherzentrale hilft bei der Bewertung von Versicherungsangeboten. red Beratungstermine können vereinbart werden unter der Telefonnummer (06 81) 5 00 89-0 oder im Haus der Beratung in der Trierer Straße 22 in Saarbrücken oder per E-Mail unter vz-saar@vz-saar.de.

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