Fußballer reicht Klage ein Verlor Kicker wegen Ärztepfusch das Bein?

Saarbrücken · Anwalt des St. Arnualers Stefan Schmidt reicht Klage gegen Ärzte am Evangelischen Krankenhaus in Saarbrücken ein.

 Stefan Schmidt, der durch Komplikationen nach einer Operation wegen eines Sportunfalls seinen rechten Unterschenkel verlor.

Stefan Schmidt, der durch Komplikationen nach einer Operation wegen eines Sportunfalls seinen rechten Unterschenkel verlor.

Foto: Matthias Zimmermann

Sein Leben stand nach einem folgenschweren Sport­unfall in St. Arnual auf der Kippe. Nachdem er am 24. Mai vergangenen Jahres mit dem Torwart der gegnerischen Mannschaft SV Schafbrücke so unglücklich zusammengeprallt war, dass er einen Unterschenkelbruch am rechten Bein erlitt. Erhebliche Komplikationen schlichen sich nach der ersten Operation ein. Er musste in der Folge zigmal unters Messer. Doch der Unterschenkel des heute 24 Jahre alten Spielers war nicht mehr zu retten.

Das wäre zu vermeiden gewesen, sagt Marc Herbert. Der Saarbrücker Anwalt vertritt Schmidt und ist felsenfest davon überzeugt, dass sein Mandant wegen Ärztepfuschs für sein Leben gezeichnet ist. „Das Bein wäre bei sachgemäßer Behandlung zu retten gewesen.“ Dies belegten ärztliche Gutachten, die er im Namen des jungen Mannes in Auftrag geben ließ.

Darum reicht Herbert am heutigen Donnerstag, neun Monate nach dem Unfall, beim Saarbrücker Landgericht Klage gegen Ärzte und Führungspersonal des Evangelischen Krankenhauses in der Landeshauptstadt ein, um Schmerzensgeld für den Sportler herauszuschlagen. Das wäre als Wiedergutmachung das Mindeste, sagt Herbert. Denn sein Bein wird dem leidenschaftlichen Fußballspieler, der in der Kreisliga A Halberg für den FC St. Arnual auf dem Platz stand, niemand mehr zurückgeben können.

Die Vorwürfe in der mehr als 20-seitigen Klage-Entwurfschrift, die der Saarbrücker Zeitung vorliegt, wiegen schwer. Darin schreibt er von „grob fehlerhafter, rechtswidriger und schuldhafter ärztlicher Behandlung“. Mediziner seien mit Fall und Diagnose überfordert gewesen. Warnhinweise seitens des Patienten seien „auf fast schon ignorante Art und Weise“ abgetan worden. Statt eines eiligen Eingriffs sei er im Evangelischen Krankenhaus mit Schmerzmitteln versorgt worden. Schmidt klagte nicht nur über Druck in seinem Bein, sondern auch über ein Taubheitsgefühl in den Zehen. Das hätte ein Warnsignal sein müssen für aufgetretene Komplikationen kritisiert der Rechtsanwalt.

Als Stefan Schmidt in der Nacht auf den 27. Mai sehr geschwächt auf den Saarbrücker Winterberg verlegt wurde, war es zu spät. Mit zwei Eingriffen wollten Ärzte den Unterschenkel retten. Nichts half mehr. Zeitweise bangten Mediziner um sein Leben, hatte der Betroffene einige Wochen nach der schicksalshaften Amputation berichtet.

Für diese Behandlungsfehler verlangt Anwalt Herbert ein Schmerzensgeld von mindestens „100 000 Euro nebst Zinsen“. Doch damit nicht genug: Die Ärzte und die Klinikleitung sollen für „sämtliche künftigen immateriellen sowie alle vergangenen und künftigen materiellen Schäden“ zur Kasse gebeten werden. Denn Stefan Schmidt sei seit dem Eingriff unter anderem auf Hilfsmittel angewiesen. Herbert: „Allein die Sportprothese kostet zwischen 70 000 und 80 000 Euro.“ Dazu kommt noch: Der St. Arnualer arbeitete in einem Saarbrücker Fleischgroßhandel als Lebensmittelfachverkäufer. „Zurzeit besteht andauernd eine 100-pozentige Arbeitsunfähigkeit.“ Gegen sechs Angestellte, darunter ein Leitender Ober- sowie ein Chefarzt des zur Kreuznacher Diakonie gehörenden Hauses, richtet sich die Klage, wie die SZ erfuhr.

Stefan Schmidt war mehrere Wochen zur Rehabilitation im bayerischen Füssen. Mittlerweile treibt er wieder Sport, kickte zwischendurch als Gast bei der Amputierten-Fußballmannschaft in Hoffenheim. Er hat Lebensmut gefasst. Dabei unterstützen ihn bis heute seine Vereinskameraden mit publikumswirksamen Aktionen. Um eine entsprechende Sportprothese zu finanzieren, beteiligten sich auch Betriebe an zahlreichen Sammelaktionen. Besuche im Krankenhaus wollten nicht abreißen.

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