Verkehrslage entspannt sich

Saarbrücken. Nach den gestrigen Regenfällen hat sich die Verkehrslage im Saarland wieder entspannt. Wie die Polizei mitteilte, sind die meisten Straßen wieder gut befahrbar. Schneematsch behinderte den Verkehr gestern meist nur in den Nebenstraßen. Trotzdem warnt die Polizei weiter vor glatten Stellen. Landesweit kam es gestern zu 120 Unfällen

Saarbrücken. Nach den gestrigen Regenfällen hat sich die Verkehrslage im Saarland wieder entspannt. Wie die Polizei mitteilte, sind die meisten Straßen wieder gut befahrbar. Schneematsch behinderte den Verkehr gestern meist nur in den Nebenstraßen. Trotzdem warnt die Polizei weiter vor glatten Stellen. Landesweit kam es gestern zu 120 Unfällen. Meist blieb es bei Blechschäden, sieben Menschen wurden leicht verletzt. Auf der A62 bei Freisen kam es wegen eines umgekippten Lkw zwischen 8.30 und 14 Uhr zu einer Vollsperrung. Autofahrer wurden mit warmen Getränken versorgt.Behinderungen gab es auch im Bus- und Bahnverkehr. Vor allem im Nord-Saarland kam es zu Ausfällen und Verspätungen. Im Großraum Saarbrücken verkehrten am Abend die meisten Busse wieder planmäßig.

Wie der Saarländische Rundfunk mitteilte, führte am Flughafen Saarbrücken am Abend zusätzlich Nebel zu Problemen. Zwei Flüge wurden nach Karlsruhe umgeleitet. In Hahn und Zweibrücken kam es zu Verspätungen.

Auch gestern wurde teilweise Streusalz knapp. Entsprechende Meldungen kamen aus dem Sulzbachtal. Die Kritik an den Räumdiensten, die von Spediteuren laut wurde, wies Verdi zurück. Die Räumdienst-Mitarbeiter seien über die Grenzen des arbeitszeitrechtlichen Maßes hinausgegangen, um die öffentliche Infrastruktur aufrecht zu erhalten.

In Saarbrücken sorgte man sich am Abend wegen des Witterungsumschlags um den Wasserstand der Saar. Wie das Hochwasserzentrum mitteilte, ist wegen der steigenden Pegel eine Sperrung der Stadtautobahn am heutigen Mittwoch wahrscheinlich. Noch gestern Abend wurde ein Parkverbot für die Franz-Josef-Röder-Straße und die Saaruferstraße ausgesprochen, um die Umgehung sicherzustellen. jkl

Hintergrund

Wegen des Winterwetters haben viele Arbeitnehmer Probleme, pünktlich zum Arbeitsplatz zu kommen. Anders als im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, den Lohn zu zahlen, so die IHK Saarland. Die witterungsbedingten Verkehrsverhältnisse zählten zum Wegerisiko, das weder Arbeitgeber noch -nehmer tragen. Zwar muss nach der Gesetzeslage der Arbeitnehmer die versäumte Arbeitsleistung nicht nacharbeiten. In vielen Arbeitsverträgen sei das aber anders geregelt. Bei erkennbar schlechter Wetterlage ist dem Arbeitnehmer zuzumuten, sich auf eine längere Anfahrtszeit zum Arbeitsplatz einzustellen und früher loszufahren. red

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