Verfassungsschutz will Telefonüberwachung nicht bezahlen
Saarlouis. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis muss entscheiden, ob das Landesamt für Verfassungsschutz dem Telefonanbieter E-Plus rund 1300 Euro für die Überwachung von Mobilfunknutzern aus der Extremisten-Szene zahlen muss. Gestern wurde darüber mündlich verhandelt. Die Verfassungshüter sind der Meinung, es gebe keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung
Saarlouis. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis muss entscheiden, ob das Landesamt für Verfassungsschutz dem Telefonanbieter E-Plus rund 1300 Euro für die Überwachung von Mobilfunknutzern aus der Extremisten-Szene zahlen muss. Gestern wurde darüber mündlich verhandelt. Die Verfassungshüter sind der Meinung, es gebe keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung. E-Plus hingegen fordert vom Landesamt die gleichen Aufwandsentschädigungen für die Überwachungsmaßnahmen, die auch Geheimdienste des Bundes und Staatsanwaltschaften der Länder zahlen.Konkret geht es um die Überwachung mehrerer Telefonanschlüsse zwischen Oktober 2010 und Januar 2011. Der Saar-Verfassungsschutz hatte diese Maßnahme angeordnet. E-Plus setzte sie um und stellte sie in Rechnung - genau so, wie es der Telefonanbieter bis Mitte 2009 auch getan hatte. Damals war immer bezahlt worden. Grundlage war eine Regelung im Telekommunikationsgesetz, die bundesweit bei Auskünften für staatliche Stellen eine Aufwandsentschädigung regelte. Dann aber strich der Bundesgesetzgeber diese Regelung, weil der Bund die Kostentragungspflicht nicht für die Verfassungsschützer der Länder bestimmen könne.
Seitdem gibt es offenbar keine Vorschrift für die Verfassungsschützer der einzelnen Länder. Hier bestehe eine Regelungslücke, nach dem der Bundesgesetzgeber die gemeinsame Erstattungsvorschrift gestrichen habe, so die Richter. Diese Lücke habe der Landesgesetzgeber bislang nicht geschlossen. Wie die Richter entscheiden werden, ist offen. Das Urteil wird Anfang April erwartet. wi