Zwei Angeklagte vor Gericht Verfahren wegen Brand mit einem Toten in Wiebelskirchen

Wiebelskirchen · Nach einem Brand mit einem Toten müssen sich zwei Angeklagte vor der Jugendkammer am Landgericht Saarbrücken verantworten.

Das Verfahren gegen den 29-Jährigen und den 19-Jährigen soll am (heutigen) Mittwoch (9.00 Uhr) beginnen. Der ältere der beiden Deutschen muss sich wegen Brandstiftung mit Todesfolge verantworten, der jüngere wegen Beihilfe.

Der 29-Jährige soll am 17. April 2018 in Neunkirchen-Wiebelskirchen in einem Haus, in dem auch Flüchtlinge wohnten, mit einem Feuerzeug einen Kinderwagen im Hausflur angezündet haben. Dem zweiten Angeklagten wird vorgeworfen, dabei „Schmiere gestanden“ zu haben. Das Gebäude, in dem sich 15 Bewohner befanden, stand in Flammen. 14 Menschen wurden von der Feuerwehr über eine Drehleiter gerettet, ein 38-Jähriger kam in seiner Wohnung ums Leben.

Die beiden Angeklagten haben die Tat gestanden. Der 29-Jährige, der früher Mitglied einer Feuerwehr war, hat laut Staatsanwaltschaft einen fremdenfeindlichen Hintergrund in Abrede gestellt.

Das Landgericht hat bis zum 12. März insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt.

(dpa)
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