Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs Verfahren gegen zwei Ärzte eingestellt

Saarbrücken · Das Strafverfahren gegen zwei Röntgenärzte aus dem Saarland wegen Verdachts des Abrechnungsbetruges soll gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von jeweils 12 500 Euro eingestellt werden. Darauf haben sich vor dem Landgericht die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die beiden Verteidiger und die Richterinnen und Richter verständigt. Damit ziehen die Beteiligten des seit August laufenden und bis ins Jahr 2018 geplanten Strafprozesses einen vorzeitigen Schlussstrich in diesem langwierigen Strafverfahren.

Ein Zufall hatte die Spezialermittler der Polizei für Abrechnungsbetrug 2011/2012 zu den damals 53 und 48 Jahre alten Fachärzten geführt, die eine radiologische Gemeinschaftspraxis betrieben. Dort wurden unter anderem Untersuchungen mittels Magnetresonanztomographen (MRT) durchgeführt. Und genau diese Form von Untersuchung wurde 2011 in einer privat versicherten Familie mit Beihilfeanspruch aus dem Öffentlichen Dienst im Abstand von wenigen Monaten gleich zwei Mal fällig. Zunächst wurde das Knie der Mutter durchleuchtet, wofür von der Arztpraxis eine Rechnung über 600 Euro erstellt wurde. Wenig später hatte eines ihrer Kinder Probleme – und auch dessen Knie wurde durchleuchtet. Dafür wurden allerdings mehr als 800 Euro in Rechnung gestellt. Das fand die Familie seltsam. Sie sah sich die Rechnung genau an und entdeckte, dass in der zweiten Rechnung eine andere, teurere Kennziffer abgerechnet worden war. Und zwar die Kennziffer für das Durchleuchten von zwei statt einem großen Gelenk. Kein Problem, dachte die betroffene Familie nach Aussage der Mutter vor Gericht. Sie habe schon öfter unzutreffende Rechnungen von anderen Ärzten bekommen. Das ließe sich immer mit einem kurzen Anruf klären. Dieses Mal aber nicht. Die Praxis der Röntgenärzte ließ nicht mit sich reden. Es hieß wohl auch, die Rechnung sei völlig in Ordnung. Woraufhin die Familie die für sie in Gesundheitsdingen zuständige Beihilfestelle des Landes einschaltete. Die Beihilfestelle erstattete Strafanzeige wegen eines möglichen Betruges. Daraufhin wurden die Strafverfolger aktiv. Sie durchsuchten die Röntgenpraxis und nahmen diverse Unterlagen mit. Nach deren Auswertung war die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass die beiden Ärzte zwischen 2008 und 2012 regelmäßig Privatpatienten zu Unrecht die Kosten für zwei durchleuchtete große Gelenke in Rechnung gestellt hätten. Insgesamt listet die Anklageschrift mehre Hundert Fälle mit einem Gesamtschaden von mehr als 100 000 Euro auf.

Die beiden Röntgenärzte wiesen den Vorwurf des Abrechnungsbetruges von Anfang an weitgehend zurück. Sie betonten, dass die entsprechenden Rechnungen von Mitarbeitern der Arztpraxis erstellt worden seien. Dabei seien wohl gelegentlich Fehler passiert. Aber der überwiegende Teil der Rechnungen sei korrekt. In manchen Fällen sei sogar zu wenig abgerechnet worden.

Das Gericht vertiefte sich mehrmals in einer mühsamen Beweisaufnahme voller offener Rechtsfragen. Zwischenfazit nach zwei Monaten und diversen Prozesstagen: Das komplette Programm sei mit Blick auf die Arbeitsbelastung der Richter mit anderen Prozessen nicht in absehbarer Zeit zu schaffen. Außerdem drohe ab 2018 die Verjährung bei Teilen der Anklage. Deshalb einigte man sich nun auf die Zahlung der Geldauflagen.

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