Frankenthal Gericht sieht bei Mordverdächtigem weiter Fluchtgefahr

Frankenthal · Nach der Freilassung des Angeklagten im Frankenthaler Babymordprozess aus der Untersuchungshaft hat das Landgericht der pfälzischen Stadt eine erneute Inhaftierung des Beschuldigten nicht ausgeschlossen.

„Wir sehen weiter Fluchtgefahr. Sollte der Angeklagte nicht zur Verhandlung erscheinen, ist ein Haftbefehl möglich“, sagte Gerichtspräsident Harald Jenet am Freitag in Frankenthal. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte am Donnerstag angeordnet, den Haftbefehl für den 35-jährigen Mann nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft ohne Urteil aufzuheben (die SZ berichtete).

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