Justiz Verdacht der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe gegen Apotheker

Saarbrücken/Luxemburg · Drei Mitglieder einer saarländischen Apothekerfamilie sollen über Jahre hinweg mit tatkräftiger Unterstützung von drei Steuerberatern über ein Firmennetz in Luxemburg dem Fiskus Einkommens- und Gewerbesteuer in Millionenhöhe vorenthalten haben.

Verdacht der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe gegen saarländische Apotheker-Familie
Foto: dpa/Uli Deck

Nach Informationen unserer Zeitung gehen die Steuerfahnder derzeit allein für den Zeitraum von 2008 bis 2012 von rund vier Millionen Euro aus.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken betreffen offenbar zudem den Zeitraum bis 2015. Gegen einen Pharmazeuten, der in Saarbrücken eine Apotheke betreibt, und dessen Ehefrau, die mit einer Angehörigen in einer saarländischen Kreisstadt eine weitere Apotheke führt, wird wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schwerem Fall ermittelt.

Ein weiterer Vorwurf gegen den Apotheker und die Steuerberater, von denen einer zwischenzeitlich seine Zulassung zurückgegeben hat und auf einer Ferieninsel residiert, lautet zudem auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung im besonders schwerem Fall. Bereits im Sommer letzten Jahres tauchten die Ermittler mit richterlich angeordneten Durchsuchungsbeschlüssen in den Privaträumen und an den Geschäftsadressen des Pharmazeuten-Trios auf. Zuletzt begleiteten die Fahnder des Saar-Fiskus die Luxemburger Polizei bei einer Razzia an Firmensitzen in einer kleinen luxemburgischen Gemeinde (1900 Einwohner). Nach Angaben aus dem Großherzogtum hat dort unter anderem ein Pharmagroßhandel seinen Sitz, an dem das Apotheker-Ehepaar beteiligt ist. Hier gibt es, so ist aus Ermittlerkreisen zu hören, wohl Anhaltspunkte, dass an dieser Anschrift mehrere so genannte Briefkastenfirmen gemeldet sind. Die Fahnder gehen angeblich einer Spur nach, wonach dieser Großhändler in einer Zeitspanne von nur fünf Jahren Medikamente für mehr als 100 Millionen Euro verkauft hat. Die Gewinne daraus sollen zumindest teilweise unter Umgehung des deutschen Fiskus an mehrere Luxemburger Firmen, die von Steuerberatern gegründet wurden, gelenkt worden sein.

In erster Linie geht es bei den Ermittlungen um das offenbar kreative Rabattsystem im Großhandel mit Medikamenten über angebliche Verträge für die beteiligten Apotheker, etwa als Berater, Lieferant oder Handelsvertreter. Das mutmaßlich lukrative System soll, so der Verdacht, über die Steuerberater und den Saarbrücker Pharmazeuten auch dessen Kollegen aus der Branche angeboten worden sein. Über eine Gesellschaft sollen unmittelbar oder über weitere Firmen mehr als 25 Millionen Euro an Apotheker geflossen sein. Wie es heißt, haben sich aber längst nicht alle beteiligten Apotheker diese „Sonderrabatte“ oder Honorare über eine Luxemburger Firma oder sonstige Umwege auszahlen lassen. Es gibt wohl Belege, dass zumindest teilweise Apotheker Geldrückflüsse dem Fiskus offenbart haben.

Mario Krah, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, bestätigte die Durchsuchungen im Saarland. Das in einer Anfrage unserer Zeitung beschriebene Rabattsystem bilde den „Ermittlungsgegenstand“. Weitere Angaben lehnte die Staatsanwaltschaft mit Hinweis auf das Steuergeheimnis allerdings ab.

Der auf Steuerrecht spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Jörg Alvermann vertritt den saarländischen Apotheker und spricht auch für dessen Ehefrau. Er teilte auf Anfrage mit: „Die seit bereits rund vier Jahren bekannten Tatvorwürfe beziehen sich auf eine in Luxemburg ansässige Gesellschaft, deren Mitgesellschafter mein Mandant ist. Diese Gesellschaft und die Beteiligung meines Mandanten waren gegenüber den deutschen und luxemburgischen Behörden stets offen gelegt. Sämtliche Erträge dieser Gesellschaft wurden in Luxemburg erklärt und versteuert. Die Gesellschaft gewährte keine illegalen Rabatte. Die Tatvorwürfe waren und sind daher aus unserer Sicht unberechtigt.“

Der Saarlouiser Rechtsanwalt Dietmar Benne erklärte für die zweite Apothekerin aus dem Familienkreis, seine Mandantin habe zu keiner Zeit an einem „Rabattsystem“ teilgenommen. Sie habe auch keine Kenntnis von entsprechenden Überweisungen. Benne: „Der Tatvorwurf gegenüber meiner Mandantin bezieht sich auf eine in Luxemburg ansässige Gesellschaft. Meine Mandantin ist und war an dieser Gesellschaft zu keiner Zeit beteiligt. Die bereits seit 2015 erhobenen Tatvorwürfe sind daher aus meiner Sicht völlig unberechtigt.“

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