Verbraucherzentrale Saar klärt über Rechte bei Reklamation auf

Saarbrücken · Wenn der neue Laptop nach kurzer Zeit nicht mehr funktioniert oder das T-Shirt nicht mehr gefällt, können die Waren oftmals zurückgegeben werden. Welche Rechte der Bürger dabei hat, darüber will die Verbraucherzentrale Saarland in diesem Jahr aufklären.

"Im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten und Garantie erleben wir oft, dass Verbraucher ihre Rechte nicht genau kennen und Händler Ansprüche mit falschen Argumenten zurückweisen", sagt Désirée Fuchs von der Verbraucherzentrale. Grundsätzlich gelte für Sachmängel, die schon beim Kauf vorlagen, eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Davon zu unterscheiden sei die Garantie. Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers - er muss diese also nicht gewähren. Tut er es dennoch, kann er die Bedingungen selbst bestimmen. Die Verbraucherzentrale wird das ganze Jahr über Aktionen dem Verbraucher das Thema Reklamation näher bringen. Unter anderem können Interessierte ab heute unter www.vz-saar.de ihr Wissen in einem Quiz testen.

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