Verbraucher können sich im Internet über Lebensmittel beschweren, deren Kennzeichnung sie in die Irre geführt hat. Werden sie davon Gebrauch machen?

Saarbrücken. Irreführende Angaben auf Lebensmittelpackungen können Kunden künftig an ein Internetportal der Verbraucherzentralen melden. Dafür wurde in dieser Woche die Internetseite www.Lebensmittelklarheit.de freigeschaltet. Dort sollen Produkte unter Täuschungsverdacht mit Stellungnahmen der Hersteller veröffentlicht werden

Saarbrücken. Irreführende Angaben auf Lebensmittelpackungen können Kunden künftig an ein Internetportal der Verbraucherzentralen melden. Dafür wurde in dieser Woche die Internetseite www.Lebensmittelklarheit.de freigeschaltet. Dort sollen Produkte unter Täuschungsverdacht mit Stellungnahmen der Hersteller veröffentlicht werden. Über ein Formular können Kunden online Produkte melden, bei denen sie sich getäuscht fühlen. Der Hersteller bekommt sieben Tage Zeit für eine Stellungnahme, die dann mit der Beschwerde und einem Kommentar eines Verbraucherschützers samt Produktfoto eingestellt wird. "König Kunde" bekomme nun endlich die Möglichkeit, sich selbst kritisch zu äußern, sagte Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, der das Angebot betreibt. redStimmen Sie für JA unter der Telefonnummer (0 13 79) 37 11 35-1 oder für NEIN unter der Telefonnummer (0 13 79) 37 11 35-0. Die Telefone sind bis kommenden Donnerstag, 28. Juli, 24 Uhr, geschaltet. Ein Anruf kostet 50 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen. Ebenso können Sie online unter www.saarbruecker-zeitung.de/abstimmen und uns kostenfrei Ihre Meinung zu der Frage mitteilen.

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