Zollamt Saarbrücken Immer mehr verbotene Lebensmittel nach Urlaubsreisen - Was Reisende nicht importieren dürfen
Immer häufiger bemerkt der Saarbrücker Zoll verbotene Lebensmittel im Reisegepäck. Doch was dürfen Reisende eigentlich alles nicht mitbringen?
Bei Kontrollen einreisender Passagiere am Flughafen Saarbrücken durch den Zoll fiel auf, dass in den vergangenen Wochen mehrfach Personen entdeckt wurden, die nicht-einfuhr-fähige Lebensmittel mit sich führten.
So teilte der Zoll Saarbrücken unter anderem den Fall einer fünfköpfigen Familie. Die Familie wurde bei ihrer Einreise aus der Türkei kontrolliert. Im Gepäck hatten sie insgesamt knapp 25 Kilogramm Lebensmittel dabei. Neben 5 Kilogramm Käse und 4 Kilogramm Butter führten sie auch große Mengen Obst und Gemüse mit sich. Da hier der Verdacht des Verstoßes gegen nationales und europäisches Lebensmittelrecht bestand, wurden die verbotenen Mitbringsel zunächst durch den Saarbrücker Zoll sichergestellt und die Landwirtschaftskammer des Saarlandes informiert. Diese entscheidet nun darüber, ob die Lebensmittel vernichtet werden müssen.
Das Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlandes, Landwirtschaftskammer des Saarlandes und der Zoll weisen deshalb darauf hin, dass Lebensmittel im Reise- und Postverkehr, insbesondere aus Drittländern, strengen Beschränkungen unterliegen.
Diese Beschränkungen gelten für Lebensmittel bei der Einreise
- Lebensmittel tierischen Ursprungs (verarbeitet und unverarbeitet), wie Fleisch, Eier, Milch, Fisch, Honig oder Butter aus Drittländern - auch aus tierseuchenrechtlichen Gründen - müssen die Anforderungen des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts ebenso erfüllen wie die in der Gemeinschaft produzierten Lebensmittel.
- Bei der Einfuhr nichttierischer Lebensmittel wie Früchten, Gemüse, Knollen, Sprossen, Pflanzen zum Anpflanzen oder Wurzeln besteht ebenfalls die Gefahr der Einschleppung und Verbreitung von Krankheiten und Schädlingen. Dies kann in Deutschland und den anderen Ländern der Europäischen Union erhebliche Schäden an Pflanzen und Natur verursachen.
Woher weiß ich, was ich aus dem Urlaub mitbringen darf?
Für Fragen im Zusammenhang mit Lebensmitteln aus Drittländern sollten sich Reisende rechtzeitig mit den für das Lebensmittelrecht zuständigen Behörden in Verbindung setzen. Im Saarland sind dies die Landwirtschaftskammer des Saarlandes sowie das Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlandes.
Ob Beschränkungen oder Einfuhrverbote für bestimmte Waren bei der Einreise nach Deutschland bestehen, können Interessierte den Hinweisschildern am Flughafen entnehmen oder auch unterwegs mit der kostenlosen Smartphone-App "Zoll und Reise" überprüfen.