Vater bringt Scheidungskind nach Sizilien - zweieinhalb Jahre Haft

Saarbrücken. Seit vier Jahren kämpft eine Mutter aus dem Saarland vergeblich um ihren mittlerweile acht Jahre alten Sohn. Nach der Scheidung vom Vater des Jungen, einem Süditaliener, war ihr das Sorgerecht zugebilligt worden. Allerdings erreichte der Vater, dass sein Sohn mit ihm nach Sizilien in Urlaub durfte. Doch der Mann brachte das Kind nicht wieder zurück

Saarbrücken. Seit vier Jahren kämpft eine Mutter aus dem Saarland vergeblich um ihren mittlerweile acht Jahre alten Sohn. Nach der Scheidung vom Vater des Jungen, einem Süditaliener, war ihr das Sorgerecht zugebilligt worden. Allerdings erreichte der Vater, dass sein Sohn mit ihm nach Sizilien in Urlaub durfte. Doch der Mann brachte das Kind nicht wieder zurück. Telefonanrufe der Mutter werden von den italienischen Angehörigen bis heute abgeblockt, entweder mit Beschimpfungen oder es wird einfach aufgelegt. Der kleine Junge ist bis heute in Italien. Sein Vater wurde dort allerdings auf Betreiben der deutschen Strafverfolger im November 2007 festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem sitzt er in der Saarbrücker Justizvollzugsanstalt. Ihm wurde jetzt in zweiter Instanz der Prozess gemacht. Dabei wies die Verteidigung darauf hin, dass der achtjährige Sohn in dem sizilianischen Heimatdorf des Vaters Wurzeln geschlagen habe. Er gehe dort zur Schule, habe Freunde gefunden und spreche - wenn überhaupt - kaum noch Deutsch. Außerdem sei ein erneuter Prozess um das Sorgerecht im Gange, der möglicherweise zu Gunsten des Angeklagten ausgehe. Es entspräche dem Kindeswohl, wenn der Junge in seiner jetzigen Umgebung bleiben könne. Deshalb sei für den Angeklagten eine Bewährungsstrafe angemessen.Das Gericht beließ es aber bei der Haftstrafe von zweieinhalb Jahren aus erster Instanz. Begründung: Der Angeklagte habe massiv in die Rechte der Mutter eingegriffen. Er habe seinem Sohn schweren Schaden zugefügt, weil er ohne Mutter aufwachsen muss. Auch von Einsicht könne keine Rede sein. Der Mann hätte das Kind längst zurückgeben müssen. Stattdessen habe er Fakten geschaffen. Es dürfe aber nicht der Recht bekommen, der eigenmächtig Fakten schafft. jht

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort