Urteil rechtskräftig Sohn erschossen: Urteil gegen den Vater ist rechtskräftig
Saarbrücken · ) Das Urteil des Schwurgerichts am Saarbrücker Landgericht gegen einen 66 Jahre alten Vater, der seinen drogenabhängigen Sohn (29) erschossen hat, ist rechtskräftig.
17.09.2019
, 20:43 Uhr
Der Saarländer hatte seinen Sohn am Neujahrstag 2018 in Beckingen mit drei Schüssen getötet. Das Gericht hat gestern viereinhalb Jahren Haft wegen Totschlags gegen den Mann aus Beckingen verhängt. Dessen Verteidiger, der Saarbrücker Rechtsanwalt Joachim Giring, teilte jetzt auf Anfrage mit: „Ziel der Verteidigung war die Annahme eines minder schweren Falles. Nach der Würdigung der Umstände der Tat durch das Landgericht liegt ein minder schwerer Fall vor. Auf die Einlegung der Revision beim Bundesgerichtshof wurde daher verzichtet.“