Temposünder muss nicht zahlen Temposünder können auf Straffreiheit hoffen

Saarbrücken · Er blitzt Temposünder bei Tag und Nacht, montiert in einem Außengehäuse, mobil per Stativ oder von einem Anhänger aus: der Traffistar S 350 der Firma Jenoptik. Doch die Bilder und Daten des Messgeräts sind nicht verwertbar – zumindest nicht im Saarland.

 Saar-Richter wollen Fotos eines bestimmten Typs von Blitzern gegen Raser nicht als Beweismittel anerkennen (Symbolbild).

Saar-Richter wollen Fotos eines bestimmten Typs von Blitzern gegen Raser nicht als Beweismittel anerkennen (Symbolbild).

Foto: dpa/Volker Hartmann

Das hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (VGH) in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil vom 5. Juli entschieden (Az. Lv 7/17). Hiesige Temposünder können, wenn sie Widerspruch einlegen, auf Straffreiheit hoffen.

Geklagt hatte ein heute 47 Jahre alter Mann aus Pirmasens, der vor drei Jahren in Friedrichsthal statt der vorgeschriebenen 30 mit 57 Kilometern pro Stunde unterwegs war und dafür ein Bußgeld von 100 Euro zahlen sollte. Er hatte darauf gepocht, dass ihm die Geschwindigkeitsverletzung zweifelsfrei nachgewiesen werden müsse. Dieser Beleg konnte nicht vorgelegt werden, weil die entsprechenden Messdaten vom Traffistar S 350 nicht erhoben worden waren. Dieser Argumentation des Klägers waren zuvor das Amtsgericht und des Oberlandesgericht Saarbrücken nicht gefolgt. Sie gingen davon aus, dass trotz der fehlenden Speicherung aller Daten eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt werden kann, da das Messgerät von Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen worden sei und somit ein standardisiertes Messverfahren zugrunde lag.

Erst der VGH hat nun drei Sachverständige angehört und kam zu dem Schluss, dass die derzeit von dem Gerät gespeicherten Daten „keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses“ erlauben. Die Speicherung der Rohdaten sei aber technisch ohne größeren Aufwand möglich. Insofern seien die Grundrechte des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt.

Einer der drei Gutachter ist Andreas Schütze, Professor für Messtechnik an der Saar-Uni. „Ich begrüße es, dass diese Geräte zukünftig mehr Daten abspeichern müssen, damit eine Überprüfung des Messergebnisses möglich ist“, sagte er. Dies sei technisch möglich, der Speicheraufwand vertretbar. Anders als manch andere Messgeräte speichere der Traffistar S 350 lediglich den Start- und Endpunkt, aber nicht die Werte dazwischen. Fliege etwa ein Vogel während der Messung vor das Auto und werde vom Laserstrahl fälschlicherweise für die Fahrzeugfront gehalten, könne dies die Messung verfälschen. „Es kann zu Situationen kommen, an die keiner gedacht hat. Da so ein Gutachten zur Überprüfung der Messung relativ teuer ist, wird das keiner aus Spaß an der Freude machen“, glaubt Schütze.

Als „konsequent“ und „völlig richtig“ bezeichnet der Homburger Anwalt für Verkehrsrecht Hans-Jürgen Gebhardt das Urteil. Erst habe man das Recht auf Einsicht in die Messdaten erstreiten müssen. „Doch als man in die Unterlagen blicken durfte, hieß es, die Daten sind gelöscht oder nicht gespeichert. Wie soll der Betroffene so Messfehler nachweisen können?“, fragt Gebhardt. In seiner Kanzlei stünden seit Bekanntwerden des Urteils die Telefone nicht mehr still. Viele hegten die Hoffnung, rückwirkend ihren Bußgeldbescheid anfechten zu können. Das hält der Rechtsanwalt jedoch für ausgeschlossen. Wiederaufnahmeverfahren gebe es nur bei neuen Tatsachen und Beweismitteln: „Im Sport würde man sagen: Gepfiffen ist gepfiffen.“ Laufende Bußgeldverfahren müssten eingestellt werden, fordert er, der Betrieb dieser Blitzer bis zur Nachrüstung ruhen.

Diesen Schritt erwägt die Stadt Friedrichsthal, nach Auskunft des Leiters des Ordnungsamts, Roman Kühn: „Zunächst einmal müssen wir das Urteil lesen und mit der Herstellerfirma Jenoptik über Konsequenzen sprechen“, sagt Kühn. „Nach diesem Urteil sind Klagen Tür und Tor geöffnet. Dass sich Bürger wehren können, ist ja ihr gutes Recht“, sagt Kühn, gibt aber zu bedenken: „In dieser Zeit geht dann ein Stück Verkehrssicherheit verloren. Wir stellen die Geräte ja nicht auf, um die Bürger zu ärgern, sondern an sensiblen Stellen wie vor Kindergärten.“

„Wir halten das Urteil für nicht richtig. Es setzt ein schlechtes Zeichen für die Verkehrssicherheit in Deutschland“, teilte Jenoptik gestern Abend mit. Die Messtechnik funktioniere „zuverlässig und korrekt“. Das Gerät sei weiterhin zugelassen. Der Verfassungsgerichtshof stelle auch nicht in Frage, dass die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S350 ein standardisiertes Messverfahren darstellt und technisch einwandfrei funktioniert. Um die Betreiber der Messplätze zu unterstützen, wolle man noch im Juli der PTB eine entsprechende Software-Änderung vorlegen, die die Kritikpunkte aus dem Urteil umsetzt.

Dem Innenministerium zufolge gibt es von diesem Blitzgeräte-Typ derzeit rund 30 Exemplare in saarländischen Kommunen. Außerhalb der Kommunen kontrolliert die Polizei: „Die saarländische Polizei setzt die zu Rede stehende Messtechnik nicht ein“, teilt die Sprecherin des Landespolizeipräsidiums, Melanie Mohrbach, auf SZ-Anfrage mit. Dennoch würden die Auswirkungen des Urteils auf die Messtechnik der saarländischen Polizei geprüft.

Verkehrsrechts-Experte Gebhardt und Gutachter Schütze gehen jedoch davon aus, dass das Urteil sämtliche Geräte aller Hersteller betrifft, die nicht ausreichend Daten speichern. Eine Einschätzung, die die Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs auf SZ-Nachfrage teilt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes bindet nur die saarländischen Gerichte im konkreten Fall. Aber sollten andere Geräte ebenfalls nicht alle notwendigen Daten speichern, werde hier ebenso das Recht auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt.

Völlig überraschend sei das Urteil für den Kläger nicht gekommen. „Bei der Verhandlung hatte es Andeutungen gegeben, dass man unserer Argumentation folgt“, sagte Verteidiger Alexander Gratz. Er hoffe, dass von dem Urteil eine Signalwirkung auch auf andere Bundesländer ausgeht.

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